Ab Dienstag, den 20. April müssen Unternehmen in ganz Deutschland und unabhängig von Tätigkeitsbereich und Größe ihren Mitarbeitern Tests anbieten. Dies ist nun mit der Zweiten Änderung der Arbeitsschutzverordnung veröffentlicht worden und gilt zunächst bis zum 30. Juni.

 

Grundsätzlich müssen Unternehmen allen Mitarbeitern, die nicht im Homeoffice arbeiten, regelmäßige Selbst- und Schnelltests anbieten. Dies bedeutet ein Testangebot mindestens einmal pro Woche. Für besonders gefährdete Mitarbeiter*innen, die tätigkeitsbedingt häufige Kundenkontakte haben oder körpernahe Dienstleistungen ausführen, gilt dies mindestens zweimal pro Woche. Auch Beschäftigte, die vom Arbeitgeber in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden, müssen zweimal pro Woche ein Testangebot erhalten.

 

„Diese Testangebotspflicht zielt darauf ab, dass Beschäftigte zusammen mit dem betrieblichen Angebot und der Bürgertestung sich insgesamt mindestens zwei Mal die Woche testen lassen können. Gleichzeitig entbindet die Nutzung der Bürgertestung den Arbeitgeber nicht von der Pflicht, selbst Tests anzubieten“, stellt Maria Klaas, Geschäftsführerin in der Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold (IHK Lippe) klar. Die zuständigen Arbeitsschutzbehörden können die Einhaltung aller Anforderungen der Verordnung im Einzelfall durch behördliche Anordnungen durchsetzen und Verstöße gegen die Anordnung mit einem Bußgeld von bis zu einer Höhe von 30.000 Euro ahnden.

 

Nachweise über die Beschaffung von Tests oder Vereinbarungen mit Dritten über die Testung der Beschäftigten sind vom Arbeitgeber vier Wochen aufzubewahren. „Die Kosten für die Tests tragen die Arbeitgeber. Dies trifft besonders die durch Corona stark gebeutelten Unternehmen des Gastgewerbes oder dem Nicht-Lebensmittel-Einzelhandel besonders stark“, unterstreicht Maria Klaas die Problematik.

 

„Es bleibt aber zum Teil noch schwierig, die benötigten wöchentlichen Tests in größeren Mengen zu beschaffen.“ Die Industrie- und Handelskammern unterstützen die Unternehmen bei der Suche nach Anbietern über die bundesweite Matchmaking-Plattform IHK ecoFinder und die landesweite Plattform protectX. Hier erhalten Unternehmen eine einfache, kostenfreie und bundes- wie landesweite Möglichkeit, Anbieter zum Beispiel von Schnell- und Selbsttests zu finden. Weitere Informationen gibt es dazu unter www.detmold.ihk.de – Doknr. 5076182.