Aufgrund der aktuellen Pandemiesituation wird das ursprünglich am 09. Februar 2021 terminierte Treffen der Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher verschoben. Die Treffen finden traditionell jährlich statt und dienen neben dem allgemeinen Austausch vor allem dazu, grundsätzliche Informationen und Themen zwischen Verwaltung und Ortsteilen zu besprechen. Dazu gehören besondere Information zu anstehenden Projekten, Vorhaben in der gesamten Stadt Blomberg aber auch die Beantwortung einzelner Anfragen aus den Reihen der Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher.

 

Überdies hätten ursprünglich zahlreiche Verabschiedungen und Ehrungen auf der diesjährigen Tagesordnung gestanden. „Auch, wenn die Verwaltung ohnehin immer einen „kurzen Draht“ zu den Ortsvorsteherinnen und Ortsvorstehern hat, ist es mir in diesem Jahr ganz besonders wichtig, mich persönlich mit den in Blomberg ehrenamtlich Tätigen auszutauschen und in diesem Rahmen auf die individuellen Bedürfnisse der vertretenen Ortsteile einzugehen. Zudem hat es im Rahmen der Kommunalwahl auch einige Wechsel und neue Zuständigkeiten gegeben. Sobald die Situation es wieder zulässt, wird das Treffen daher nachgeholt“, so Bürgermeister Dolle.

 

Appell an die Vereine:
In dem Zusammenhang appelliert Bürgermeister Dolle an die Vereine, zu Jahresbeginn traditionell anstehende Vereinsversammlungen in der aktuellen Situation zu verschieben oder digital durchzuführen. Bürgermeister Dolle schreibt dazu:

„Aus vielen persönlichen Gesprächen ist mir die schwierige Situation der Vereine sehr bewusst. Nicht nur das gesellige Vereinsleben kann momentan nicht stattfinden, auch die Organisation und wichtige zu treffende Entscheidungen in den Vereinen leiden unter dem Lockdown und den Kontaktbeschränkungen. Auch wenn die Versammlungen bis zu einer bestimmten Größe und unter weiteren strengen Voraussetzungen im Rahmen der Coronaschutzverordnung im Einzelfall möglich sind, möchte ich an die Vereine appellieren, genau zu prüfen, ob die Versammlung gerade jetzt durchgeführt werden muss und nicht auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden kann“.