Mit dem Jahreswechsel hat das Bürgergeld bundesweit das Arbeitslosengeld II abgelöst. Im ersten Schritt ist der Regelsatz von 449 Euro auf 502 Euro angehoben worden. Rund 12.000 Bedarfsgemeinschaften mit insgesamt ca. 25.000 Personen im Kreis Lippe haben das Bürgergeld zum 1. Januar überwiesen bekommen. „Die Umstellung hat gut funktioniert“, berichtet Stefan Susat, Vorstand des Jobcenters Lippe, über den Vorgang, der für Bestandskunden ganz ohne Antragstellung ablief. „Dies zeigen auch die sehr wenigen Rückfragen zum Bürgergeld in den ersten Tagen des neuen Jahres“, berichtet Susat.

 

Mit der neuen Unterstützung vom Staat gibt es für hilfebedürftige Menschen jetzt etwas mehr Geld. Ein Alleinstehender erhält nun neben der Miete 502 Euro pro Monat statt 449, volljährige Partner 451, Kinder je nach Alter 318 bis 420 Euro. Im Vergleich zum Dezember 2022 entsprechen die jetzt ausgezahlten Bürgergeld-Leistungen des Jobcenters einer Steigerung in Höhe von rund 650.000 Euro – Geld, das den Familien in Lippe zusätzlich zum Ausgleich der aktuell vielerorts zu verzeichnenden Preissteigerungen zur Verfügung steht.

 

Die Vorlaufzeit zur Einführung des Bürgergeldes war denkbar kurz, denn erst Ende November hatten Bundestag und Bundesrat das Bürgergeld beschlossen. Die Mitarbeitenden des Jobcenters mussten im Hintergrund viele organisatorische Voraussetzungen für den Übergang zum Bürgergeld schaffen. Das Bürgergeld sei trotz allem pünktlich an alle ausgezahlt worden, betont Susat. Teile der Reform greifen nicht sofort, sondern erst ab dem 1. Juli 2023. Statt einer „Eingliederungsvereinbarung“ werden die Jobcenter dann einen „Kooperationsplan“ mit Arbeitssuchenden verabreden. „Dieser werde gemeinschaftlich von Jobcenter-Beschäftigten und Bürgergeld-Beziehenden erarbeitet“, erklärt Jobcenter-Vorstand Stefan Susat.