Zum Einstieg in den Tagesordnungspunkt bedankte Bürgermeister Klaus Geise sich für die konstruktiven Gespräche, die mittlerweile in Vielzahl u. a. mit den Dorfgemeinschaften geführt wurden. Er räumte ein, dass der Start in die Diskussionen etwas holprig, dann aber eben zielführend gewesen seien: „Wir haben wirklich die Köpfe zusammengesteckt und die Verwaltung hat nun zwischenzeitlich alles abgearbeitet.“ Für den Friedhof in Brüntrup könnte es noch eine Überraschung geben, hier hat sich ein Unternehmer am gestrigen Tag in Schriftform an die Verwaltung gewendet. Offenbar könnte er sich eine Teilübernahme vorstellen. (siehe weiter unten in diesem Artikel)
Die wesentlichen Gesichtspunkte, die zu einer Neuaufstellung des Friedhofswesens in der Großgemeinde Blomberg führen sollen, in Kürze umrissen:
• Von den rd. 100.000 m² Friedhofsfläche auf den elf Friedhöfen der Großgemeinde haben nur 14 % eine direkte Grabnutzung; 86 % der Fläche sind Grünland oder Wege.
• Die vier in Frage stehenden Friedhöfe decken lediglich 7,5 % der Bestattungen in der Großgemeinde ab 92,5 % der Bestattungen sind auf den übrigen sieben Friedhöfen.
• Die berechtigten Ansprüche der Menschen an einen gut gepflegten und optisch schönen Friedhof lassen sich ohne Auswirkungen auf den Gebührenhaushalt nur sehr schwer realisieren.
• Dennoch ist Gebührenstabilität und die Entlastung des Steuerzahlers anzustreben.
• Die Bestattungskultur unterliegt Veränderungen: Die Menschen wünschen sich mehrheitlich Formen von pflegeleichten und preiswerten Bestattungen.
Der in der Folge am 14.03.2016 gefasste Beschluss des Hauptausschusses lautet: „Das von der Verwaltung vorgestellte Konzept zur Neuaufstellung des Friedhofswesens in der Großgemeinde Blomberg wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, die sich aus dem Konzept ergebenden einzelnen Maßnahmen anzustreben. Dies beinhaltet ausdrücklich die Option, im Einvernehmen mit den Dorfgemeinschaften, Vereinen o. ä., alternative Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten, die der allgemeinen Zielsetzung des Konzeptes entsprechen (Beispiel: Übernahme laufender Unterhaltungsaufwendungen durch Dorfgemeinschaft / eingetragener Verein o.ä.).“
In der Hauptausschusssitzung am 18.05.2016 ist der Ausschuss letztmalig über den Sachstand informiert worden. In der Folge sind danach insbesondere weitere Beratungs- und Informationsgespräche mit den Dorfgemeinschaften geführt worden. Auf dieser Grundlage sind die unterschiedlichen Stellungnahmen der Ortsvorsteher/innen (siehe hier) in den nachfolgenden Tagesordnungspunkten zu dem Thema des Friedhofswesens zu verstehen. In Klammern angegeben das Stimmverhältnis, mit dem für den Beschlussvorschlag votiert wurde (Ja/ Nein/ Enthaltung):
Wellentrup (10/0/6): Gemäß dem Angebot des Ortsvorstehers und der Dorfgemeinschaft Wellentrup vom 31.08.2016 wird dem Abschluss entsprechender Pflegeverträge (Friedhof und Kapelle) mit Wirkung vom 01.01.2017 im Grundsatz zugestimmt. Für die Dauer des Pflegevertrages „Friedhof“ wird dieser weiter als städtische Einrichtung betrieben. Die Verwaltung wird beauftragt, konkrete Vertragsentwürfe zu fertigen, mit dem Ortsvorsteher / der Dorfgemeinschaft abzustimmen und abschließend zur Entscheidung vorzulegen.
Dalborn (10/0/6): Gemäß dem Angebot des Ortsvorstehers und der Dorfgemeinschaft Dalborn vom 31.08.2016 wird dem Abschluss eines entsprechenden Pflegevertrages mit Wirkung vom 01.01.2017 im Grundsatz zugestimmt. Für die Dauer dieses Pflegevertrages wird der Friedhof weiter als städtische Einrichtung betrieben. Die Verwaltung wird beauftragt, einen konkreten Vertragsentwurf zu fertigen, mit dem Ortsvorsteher / der Dorfgemeinschaft abzustimmen und abschließend zur Entscheidung vorzulegen.
Höntrup (10/0/6): Im Rahmen der Neuaufstellung der Friedhofssatzung für die Stadt Blomberg wird die Friedhofsanlage im Ortsteil Höntrup nicht fortgeführt. Dieser Beschluss steht ausdrücklich unter dem Vorbehalt, dass es in den kommenden Wochen keine Klärung und Konkretisierung analog der Stellungnahmen des/der Ortsvorstehers/in aus Dalborn und Wellentrup gibt. Die Verwaltung wird aufgefordert, den angefragten Erörterungstermin durchzuführen.
Brüntrup (vertagt): „Im Rahmen der Neuaufstellung der Friedhofssatzung für die Stadt Blomberg wird die Friedhofsanlage im Ortsteil Brüntrup nicht fortgeführt. Die Friedhofskapelle wird außer Betrieb genommen“, lautete der Beschlussvorschlag. Doch Bürgermeister Geise konnte einen Brief „aus dem Hut zaubern“, der erst am gestrigen Tag in der Verwaltung eingegangen war. Zaubern? Für die Brüntruper könnte sich die Kontaktaufnahme eines Unternehmers, der gerne eine Trauerhalle unterhalten würde, doch noch als ganz zauberhaft herausstellen, hätte die nur teilweise Leistungsbereitschaft der Dorfgemeinschaft doch das Aus für den Friedhof bedeutet. Die Verwaltung wird nun Gespräche mit dem Unternehmer führen und Möglichkeiten einer Kooperation ermitteln. Der Unternehmer äußerte in seinem Schriftstück, dass die Pflegearbeiten für die Stadt Blomberg entfallen würden und die Brüntruper Kapelle und Friedhof auch weiterhin nutzen könnten. Im Hinblick auf diese neuen Erkenntnisse würde dieser Tagesordnungspunkt vertagt. Rettung in letzter Minute? Abwarten! Die Kooperation einer Stadt mit einem Unternehmen wirft neue Fragen auf und auch der rechtliche Rahmen muss im Vorfeld genau geklärt werden. Aber die Hoffnung….
Reelkirchen /Herrentrup (10/0/6): Auf der erweiterten Grundlage des aktualisierten Angebots der Ortsvorsteher von Reelkirchen und Herrentrup vom 07.09.2016 auf Übernahme der Friedhofskapelle durch die Dorfgemeinschaften wird dem Abschluss eines entsprechenden Übernahmevertrages mit Wirkung vom 01.01.2017 zugestimmt. Die Laufzeit des Vertrages wird zunächst auf zwei Jahre begrenzt. Die Verwaltung wird beauftragt, konkrete Vertragsentwürfe zu fertigen, mit den Ortsvorstehern / den Dorfgemeinschaften abzustimmen und abschließend zur Entscheidung vorzulegen.