Bild: Holger Jacoby

Zum 1. August 2023 werden die tariflichen Bestimmungen im WestfalenTarif in und aus Richtung südlichem Landkreis und der Stadt Osnabrück vereinfacht. Hiervon profitieren vor allem die Fahrgäste in Ostwestfalen und dem Münsterland auf den Zuglinien der RB 66, 75, dem RE 2 sowie im Busverkehr.

 

Durch die Neuerungen wird die bisherige Tarifstruktur in den Übergangsbereichen für Fahrgäste übersichtlicher. Gemeinsam mit den Partnern aus dem Landkreis und der Stadt Osnabrück haben die WestfalenTarif GmbH, der Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL), die Tarifgemeinschaft Münsterland – Ruhr-Lippe und die OWL Verkehr GmbH die Änderungen in den letzten Monaten auf den Weg gebracht.

 

WestfalenTarif gilt einheitlich auf allen ein- und ausbrechenden Verkehren
Für die Verkehre im Übergangsbereich gilt ab dem 1. August 2023: Der WestfalenTarif ist einheitlich auf allen Zug- und Buslinien gültig, die im WestfalenTarif-Raum starten bzw. aus der Stadt/südlichem Landkreis Osnabrück in den WestfalenTarif-Raum fahren. Ausgenommen hiervon sind zwei VOS-Linien des Schülerverkehrs (436 und 461). Zum südlichen Landkreis Osnabrück gehören die Kommunen Hasbergen, Hagen a.T.W., Bad Iburg, Glandorf, Bad Laer, Georgsmarienhütte, Hilter a.T.W. und Dissen/Bad Rothenfelde.

 

Wer also mit dem Bus oder den betreffenden Zuglinien RB 66, 75 und RE 2 aus Osnabrück oder einer der genannten Kommunen in Richtung WestfalenTarif fährt, ist ab August mit dem Ticketangebot des WestfalenTarifs unterwegs – zum Beispiel nach Münster, Hamm, Bielefeld oder Paderborn. Gleiches gilt, wenn die Fahrgäste ihre Fahrt aus dem WestfalenTarif-Raum in Richtung der südlichen Kommunen und der Stadt Osnabrück starten. Auf der RB 75 (Haller Willem) entfällt der richtungsbezogene Tarif. Hier gilt nun in beiden Richtungen der WestfalenTarif. Weiterhin ausgeschlossen sind die Stadt Melle und die Gemeinde Bissendorf: Hier gilt der WestfalenTarif wie bisher nur für Transitfahrten über diese beiden Kommunen nach Osnabrück oder weiter in den Kreis Steinfurt. Für die Fahrt von z. B. Ibbenbüren nach Melle gilt weiterhin der Niedersachsentarif. Das Deutschlandticket kann überall im Übergangsverkehr genutzt werden.

 

Bus und Bahn nutzen mit nur einem Ticket
Ab 1. August gelten die Tickets des WestfalenTarifs auch in den örtlichen Busverkehren der Kommunen im südlichen Landkreis sowie in den Verkehrsmitteln der VOS in der Stadt Osnabrück. So können die Fahrgäste vom Zug auf den Bus oder vom Bus auf den Zug umsteigen, ohne ein zusätzliches Ticket kaufen zu müssen. Dabei gilt: Die Fahrt muss im WestfalenTarif-Raum starten oder enden. Wer z. B. aus Bielefeld mit der RB 75 nach Hilter a.T.W. fährt, kann vom Zug auf eine Buslinie umsteigen und innerhalb von Hilter zu seinem Ziel, wie z.B. zum Rathaus, fahren. Für Fahrten, die innerhalb von Osnabrück und den Kommunen des südlichen Landkreises unternommen werden, gilt der Niedersachsentarif bzw. VOS-Tarif – zum Beispiel von Georgsmarienhütte nach Osnabrück.