Christina Wesemann setzte sich für freie Sonntage ein.

Christina Wesemann setzte sich für freie Sonntage ein.


Frau Christina Wesemann hatte mit Eingabe vom 03.12.2014 die Anregung an den Rat der Stadt Blomberg gestellt, zukünftig keine Sondergenehmigungen für das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen zu erlassen. Sie begründete Ihren Antrag damit, dass an den Wochenenden immer mehr gearbeitet würde und immer mehr Wirtschaftsbereiche die Arbeit auf die Wochenenden und Feiertage ausweiten würden. Dies aus rein wirtschaftlichen Überlegungen heraus. Der Sonntag sei in einer Zeit ständiger Arbeitsverdichtung als Tag der Ruhe, der Erholung und Gemeinschaft unverzichtbar.
Aus Ihrer Sicht sollte sich die Ratsmehrheit gegen Sonderöffnungszeiten aussprechen und die Stadt Blomberg dadurch ein Zeichen setzen. Wesemann, die in Ihrem Antrag Ingolstadt als positives Beispiel anführt, unterstützt damit den Antrag der DGB-Frauen Lippe, die sich in einem Brief (April 2014) an alle Kandidatinnen und Kandidaten für dieses Ansinnen „Freiheit für den Sonntag“ stark gemacht hatten, und wies darauf hin, dass es sich hier nicht um eine Einzelaktion ihrer Person handle.
„Müssen wir wirklich auch noch am Sonntag konsumieren und unser Konsumverhalten auf den Sonntag ausdehnen oder reicht es aus, unsere Einkäufe auf die normalen Öffnungszeiten zu legen?“, war die zentrale Frage die Wesemann den Ausschussmitgliedern stellte.
Aus einer Stellungnahme von Blomberg Marketing e. V. ging hervor, dass die verkaufsoffenen Sonntage für den Einzelhandel unabdingbar sind und schlichtweg eine existenzielle Notwendigkeit. Viele nutzen diese Tage als Werbeplattform, daher solle an den vier Sonntagen festgehalten werden.
Hans-Ulrich Arnecke (Grüne) sah das anders: „Seitdem wir Grünen im Rat vertreten sind stimmen wir gegen die verkaufsoffenen Sonntage. Für uns steht der Arbeitnehmerschutz im Vordergrund und das sieht auch gerade die evangelische Kirche so. Die verkaufsoffenen Sonntage reduzieren uns Menschen auf unser Konsumentendasein. Ohne Snntage gibt es nur noch Werktage.“
Friedrich Wilhelm Meider (CDU): „Es gibt für beide Seiten nachvollziehbare Gründe, es stecken jedoch auch Existenzen dahinter, sowohl auf Arbeitgeber- als auch auf Arbeitnehmerseite. Bei lediglich vier Sonntagen sehen wir den sonntäglichen Frieden noch nicht in Gefahr. Die CDU wird sich somit für die Beibehaltung aussprechen.“
Günther Borchard (SPD): Es ist ein vielschichtiges Thema. Die Seite der Arbeitnehmer wurde soeben gut verdeutlicht. Es ist mir unverständlich, warum Geschäfte bis 0.00 Uhr geöffnet haben müssen, dies aber nur am Rande. In Blomberg sind die verkaufsoffenen Sonntage immer an Aktionen (Veranstaltungen) gekoppelt, die für eine attraktive Innenstadt sorgen sollen. Als Kleinstadt eine wichtige Maßnahme um sich im Gespräch zu halten. Für den Einzelhandel, der es ohnehin im Wettbewerb mit den Großen nicht immer leicht hat, ein entscheidender Faktor um sich zu behaupten. Von der Tendenz her würde ich auch eher Blomberg Marketing folgen.
Hans-Ulrich Arnecke (Grüne): Natürlich ist es für den Einzelhandel in Blomberg nicht immer einfach. Wenn wir Blomberger unsere Einkäufe in unserer Stadt tätigen, und ich erinnere an den Einkaufsführer der Grünen, der die vorhandene Vielfalt verdeutlicht, dann leisten wir einen entscheidenden Beitrag zum Erhalt der Geschäfte. Dann wären auch die verkaufsoffenen Sonntage nicht notwendig.
Hans-Adolf Albrecht (FDP): Es ist letztlich eine freiwillige Sache, ob die Geschäfte geöffnet werden oder nicht, die Entscheidung liegt bei jedem Einzelhändler selbst.
Auch Bürgermeister Klaus Geise tendierte zu der Entscheidung, dass vier Sonntage vertretbar seien, und erklärte, dass in den meisten Fällen die Einzelhändler selbst in den Geschäften stehen würden. Die Möglichkeiten die das Land vorgebe, seien beschränkt, das gemeinsame Ziel sei hier eine attraktive und lebendige Innenstadt.
Nach einer Sitzungsunterbrechung, beantragt seitens der SPD zur Beratung, wurde der Antrag von Christina Wesemann abgelehnt. Lediglich Hans-Ulrich Arnecke (Grüne) unterstütze den Antrag.
Hintergrund:
Das Gesetz zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz – LÖG NRW) vom 16.11.2006 in der zurzeit gültigen Fassung dient der Schaffung und Sicherung einer allgemeinen Ladenöffnungszeit für Verkaufsstellen sowie dem Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe. Verkaufsstellen dürfen danach grundsätzlich nur an Werktagen (montags bis freitags) ohne zeitliche Begrenzung und samstags von 0 bis 22.00 Uhr geöffnet sein. Die Sonn- und Feiertage werden nach Maßgabe des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz NRW) besonders geschützt.
§ 6 Abs. 1 des LÖG NRW bestimmt aber, dass an jährlich höchstens vier Sonn- oder Feiertagen Verkaufsstellen aus Anlass von örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen bis zur Dauer von fünf Stunden geöffnet sein dürfen. Die zuständige örtliche Ordnungsbehörde ist gem. § 6 Abs. 4 LÖG NRW ermächtigt, diese Tage durch Verordnung entsprechend freizugeben.
Der Rat der Stadt Blomberg hatte in seiner Sitzung am 25.03.2010 eine allgemeine ordnungsbehördliche Verordnung über das zukünftige Offenhalten von drei Verkaufsstellen in der Stadt Blomberg beschlossen. Danach dürfen Verkaufsstellen in der Kernstadt aus Anlass des Nelkenfestes/der Stadtparty am ersten Wochenende im Juli, des Kartoffelfestes am zweiten Wochenende im Oktober, des Sint Nicolaas-Marktes am ersten Advent am Veranstaltungssonntag von 13.00 bis 18.00 Uhr geöffnet sein (§1).
In den vergangen zwei Jahren ist zusätzlich noch der 12.05.2013, bzw. 18.05.2014 auf Antrag von Blomberg-Marketing e.V. aus Anlass des Blumen- und Bauernmarktes hinzugekommen.


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