Kündigt nach einem Schadenfall der Versicherer, sind viele Kunden überrascht. Doch bei Schadenversicherungen wie zum Beispiel der Haftpflicht ist das tatsächlich erlaubt. Finanztest erklärt, welche Möglichkeiten Versicherte haben, um eine Auflösung des Vertrages abzuwenden und den Versicherungsschutz zu erhalten.
Wer sich nach einer Kündigung durch den Versicherer auf die Suche nach einem neuen Vertrag macht, hat unter Umständen Probleme mit einem Neuabschluss. Der Rauswurf muss beim neuen Versicherer angegeben werden, und im schlimmsten Fall gibt es keinen Neuvertrag. Ausnahme: Krankenversicherung, Kfz-Haftpflicht und in vielen Bundesländern eine Hundehalterhaftpflicht dürfen Versicherungsunternehmen nicht ablehnen. Betroffene sollten deshalb alles daransetzen, die Kündigung durch den Versicherer abzuwenden.
Eine Möglichkeit bei drohendem Rauswurf ist es, dem Versicherer zuvorzukommen und selbst zu kündigen. Auch eine genaue Prüfung des Schreibens lohnt sich, denn die Unternehmen müssen bei außerordentlichen ebenso wie bei ordentlichen Kündigungen bestimmte Fristen und Regeln einhalten. Geht es um existenziellen Schutz wie bei der privaten Krankenversicherung, Berufsunfähigkeits-, privaten Renten- oder Risikolebensversicherung, darf sich der Versicherer nicht ohne Weiteres vom Vertrag lösen. Immer sinnvoll: mit dem Versicherungsunternehmen ins Gespräch kommen. Durch Anpassungen der Konditionen können sich Verträge ebenfalls retten lassen.
Noch mehr Tipps und Informationen zum Thema finden sich in der Oktober-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und unter www.test.de/versicherer-kuendigt.
Pressemeldung: Stiftung Warentest.