Im Jahr 2023 waren in Nordrhein-Westfalen rund 1,56 Millionen der insgesamt 7,75 Millionen Kernerwerbstätigen in ihrer Haupttätigkeit atypisch beschäftigt. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt auf Basis der Erstergebnisse des Mikrozensus 2023 weiter mitteilt, lag der Anteil damit bei 20,2 Prozent und somit etwas niedriger als im Jahr zuvor (2022: 21,5 Prozent). Zur Gruppe der atypisch Beschäftigten zählen Teilzeitbeschäftigte mit bis zu 20 Arbeitsstunden je Woche, befristet oder geringfügig Beschäftigte sowie Angestellte bei Zeitarbeitsfirmen.

 

Frauen sind deutlich häufiger als Männer in einem atypischen Beschäftigungsverhältnis: Während 12,4 Prozent der männlichen Erwerbstätigen atypisch beschäftigt waren, lag der Anteil bei den Frauen mit 28,9 Prozent mehr als doppelt so hoch. Ein Grund dafür ist der überdurchschnittliche Anteil von Frauen in Teilzeitarbeit: 22,5 Prozent der erwerbstätigen Frauen waren in einem Teilzeitbeschäftigungsverhältnis mit bis zu 20 Wochenstunden tätig, verglichen mit 4,2 Prozent der Männer. Zudem waren erwerbstätige Frauen häufiger geringfügig beschäftigt (8,8 Prozent) als Männer (2,8 Prozent).

 

Erwerbstätige unter 25 Jahren sind überdurchschnittlich oft befristet angestellt

Besonders oft sind Erwerbstätige am Anfang ihres Berufslebens atypisch beschäftigt: In der Altersgruppe der unter 25-Jährigen lag der Anteil in NRW im Jahr 2023 mit 33,1 Prozent bei fast einem Drittel. Ursächlich hierfür sind insbesondere befristete Beschäftigungsverhältnisse, in denen sich 22,2 Prozent der Erwerbstätigen unter 25 Jahren befanden. Auch war der Anteil der geringfügig Beschäftigten bei den unter 25-jährigen Erwerbstätigen mit 9,6 Prozent überdurchschnittlich hoch, ebenso der Anteil der Zeitarbeitnehmer/-innen mit 6,0 Prozent.

 

Menschen ohne deutschen Pass sind häufiger atypisch beschäftigt

Erwerbstätige mit deutscher Staatsangehörigkeit sind seltener atypisch beschäftigt als Ausländerinnen und Ausländer: In 2023 gingen in NRW 17,7 Prozent der Erwerbstätigen mit deutschem Pass einer atypischen Beschäftigung nach, bei den ausländischen Erwerbstätigen lag der Anteil bei 34,1 Prozent und damit annähernd doppelt so hoch. Von den ausländischen Erwerbstätigen aus Nicht-EU-Staaten waren sogar 36,8 Prozent atypisch beschäftigt. Atypisch beschäftigte Ausländerinnen und Ausländer übten 2023 am häufigsten eine Teilzeitbeschäftigung mit bis zu 20 Wochenstunden aus (16,9 Prozent) oder waren befristet beschäftigt (16,1 Prozent). Bei den Deutschen lagen die entsprechenden Anteile bei 12,1 bzw. 5,3 Prozent.

 

Anteil der ausländischen Erwerbstätigen in Zeitarbeit ist gut sechsmal höher als bei deutschen Erwerbstätigen

11,2 Prozent der ausländischen atypisch Erwerbstätigen waren geringfügig beschäftigt, bei den Deutschen waren es mit 4,6 Prozent weniger als die Hälfte. Große Unterschiede zeigen sich auch bei der Zeitarbeit: Nur 1,4 Prozent der deutschen Erwerbstätigen waren bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt, bei den ausländischen Erwerbstätigen lag der Anteil mit 8,8 Prozent gut sechsmal höher.

 

Das Statistische Landesamt weist darauf hin, dass hier nur sogenannte Kernerwerbstätige betrachtet werden. Hierunter werden Erwerbstätige im Alter von 15 bis unter 65 Jahren verstanden, die sich nicht in schulischer oder beruflicher (Aus-)Bildung oder in einem Freiwilligendienst bzw. im freiwilligen Wehrdienst befinden. Neben den abhängig Erwerbstätigen in Normalarbeitsverhältnissen und denen in atypischer Beschäftigung zählen hierzu auch Selbstständige und mithelfende Familienangehörige. Bei den Merkmalen atypischer Beschäftigung sind Mehrfachzählungen möglich, beispielsweise dann, wenn eine Teilzeitbeschäftigung mit bis zu 20 Wochenstunden im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses ausgeübt wird.

 

Diese Ergebnisse basieren auf dem Mikrozensus, einer seit 1957 jährlich bei einem Prozent der Bevölkerung durchgeführten Befragung der amtlichen Statistik. Dank der Selbstauskünfte der Befragten liegen aussagekräftige statistische Daten zu den Arbeits- und Lebensverhältnissen der Bevölkerung vor. Die Ergebnisse des Mikrozensus dienen als Grundlage für politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen, stehen aber auch der Wissenschaft, der Presse und allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. Weitere Informationen zum Mikrozensus unter https://www.mikrozensus.de/. (IT.NRW)