Die Präsentation findet am Donnerstag den 03. März 2022 von 18:00 bis 19:30 Uhr in einer Online Veranstaltung statt. Die Kursleitung übernimmt ein Referent der Verbraucherzentrale NRW. Die vorherige Anmeldung erfolgt unter https://www.umfrageonline.com/c/xgjfjvkx. Im Vortrag erfahren Sie welche Inkassokosten Sie bezahlen müssen und welche nicht, wie Sie unseriöse Inkassounternehmen erkennen und wie man sich gegen unberechtigte Forderungen wehren kann.

 

Das „Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht“ wurde neu verabschiedet. Dieses bringt für einen Teil der Verbraucherinnen und Verbraucher eine Entlastung bei den Inkassokosten. Lästige Anrufe von Telefon- oder Internetanbietern, Energieversorgern, Banken, Versicherungen oder Zeitschriftenverlagen können ärgerliche Folgen haben: Betroffene erhalten Rechnungen oder Geld wird vom Konto abgebucht. Häufig werden auch persönliche Daten abgefragt und weitergegeben, was noch mehr unerwünschte Anrufe von anderen Anbietern nach sich zieht. Allerdings sind Werbeanrufe ohne Einwilligung gesetzlich verboten.

 

Pressemeldung: Verbraucherzentrale NRW.