Für das Heimspiel gegen den 1. FC Heidenheim (Samstag, 18. Dezember, 13.30 Uhr, Benteler-Arena) bietet der SCP07 wieder einen Vorverkauf in mehreren Phasen an. Für das Spiel hat sich der SCP07 mit den Behörden auf eine Kapazität von mindestens 5.200 Zuschauern ausschließlich auf Sitzplätzen verständigt. Es gilt auf den Rängen die 2G-Regel, im VIP-Bereich die 2G Plus-Regel (Immunisierungsnachweis – geimpft oder genesen – und zusätzlich negativer Testnachweis).

 

Bis Freitag, 10. Dezember, 23.59 Uhr, können zunächst alle Sitzplatz-Dauerkarten-Inhaber der Saison 2019/2020 ihren angestammten Sitzplatz buchen. Die Sitzplätze sind vorreserviert und können online oder per Ticket-Hotline gebucht werden. Zusätzlich ist auch eine Direktbuchung im SCP07-Shop in der Benteler-Arena zu den regulären Öffnungszeiten möglich. Der Kartenverkauf findet weiterhin personalisiert statt.

 

Der SCP07 weist darauf hin, dass jeder Erwerber verpflichtet ist, die Kontaktdaten der Kartennutzer für die zuständigen Behörden über einen Zeitraum von vier Wochen nach dem jeweiligen Heimspiel zu behalten und auf Anforderung zu übermitteln. Ab Samstag, 11. Dezember, 00.00 Uhr, können alle Stehplatz-Dauerkarten-Inhaber der Saison 2019/2020 die noch freien Sitzplätze buchen. Für Mitglieder ist der Ticketverkauf ab Sonntag, 12. Dezember, 0.00 Uhr, freigeschaltet. Ein freier Ticketverkauf ist ab Montag, 13 Dezember, 0.00 Uhr, vorgesehen. Der Verkauf erfolgt nach Verfügbarkeit und so lange der Vorrat reicht.

 

Ausgenommen von der 2G- bzw. 2G Plus-Regel sind Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren sowie Personen, die über ein ärztliches Attest verfügen, demzufolge sie derzeit oder bis zu einem Zeitpunkt, der höchstens sechs Wochen zurückliegt, aus gesundheitlichen Gründen nicht gegen Covid-19 geimpft werden können. Diese Personen müssen jedoch in jedem Fall einen offiziellen negativen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden vor Stadionzutritt) oder einen negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden vor Stadionzutritt) beim Zutritt zur Benteler-Arena vorlegen. Für Kinder gilt nach wie vor: Schülerausweise oder die Teilnahme an den regelmäßigen Schultestungen sind nicht ausreichend.

 

Im Zuge der letzten Anpassungen der Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalens hat der SCP07 die Ermäßigungsstufe „Kind“ bis auf Weiteres angepasst; von ursprünglich 6 bis 14 Jahre auf 6 bis 15 Jahre. 15-Jährige zahlen somit bis auf Weiteres den Kindertarif. 16 bis 17-Jährige zahlen weiterhin den halben Vollzahlerpreis, fallen jedoch aufgrund der neuen Coronabestimmungen unter die 2G-Regelung. Die bisherige Abfrage des 3G-Status bei der Buchung entfällt künftig. Lediglich bei der Buchung von Kinderkarten wird zu rein statistischen Zwecken die Auswahl zwischen geimpft/genesen und getestet während des Buchungsprozesses angeboten.

 

Die 2G-Kontrollen und die 2G Plus-Kontrollen für die VIP-Gäste finden in der bekannten Form auf dem Vorplatz der Benteler-Arena statt. Alle Stadionbesucher müssen neben dem Immunisierungs- und Testnachweis auch einen gültigen Lichtbildausweis (Personalausweis, Schülerausweis, Kinderreisepass usw.) oder die Krankenkassenkarte bei Kindern zur Legitimation vorlegen. Das Tragen einer medizinischen Maske ist obligatorisch. Sie darf ausschließlich zur Einnahme von Speisen und Getränken am festen Sitzplatz abgenommen werden. Der SCP07 weist darauf hin, dass Personen, die eine Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske nicht beachten, von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.