Wenn das Vermögen im Alter nicht reicht, um den eigenen Lebensunterhalt zu stemmen, die eventuell notwendig gewordene Pflege zu Hause oder die Unterbringung in einem Heim zu zahlen und die Versicherung nicht alle Kosten übernimmt, streckt der Staat erstmal das Geld vor. Doch anschließend wendet er sich an die Kinder, die oftmals finanziell einspringen müssen. Der Ratgeber der Verbraucherzentrale „Elternunterhalt. Kinder haften für ihre Eltern“ klärt auf und nimmt den Betroffenen den ersten Schreck, wenn ein solches Aufforderungsschreiben des Sozialamts eintrifft.
Denn der Zahlungspflicht sind Grenzen gesetzt. Der Elternunterhalt soll den angemessenen Lebensbedarf der Kinder nicht verschlechtern. Auch die eigene Altersvorsorge und andere finanzielle Verpflichtungen dürfen nicht gefährdet werden. Ein Elternteil kann außerdem auch seinen Anspruch verwirken. Der Ratgeber beantwortet anhand einer Musterfamilie die wichtigsten Fragen rund um den Elternhalt und bietet für unterschiedliche Familienkonstellationen und Problemstellungen nachvollziehbare Rechenbeispiele.
Das Buch vermittelt die Grundlagen des Elternunterhaltsrechts und bereitet die Leserinnen und Leser auf eventuelle Auseinandersetzungen mit dem Sozialhilfeträger vor. Der Ratgeber „Elternunterhalt. Kinder haften für ihre Eltern“ hat 176 Seiten und kostet 14,90 Euro, als E-Book 11,99 Euro. Bestellmöglichkeiten: Der Ratgeber ist in der Beratungsstelle Detmold, Lemgoer Str.5, 32756 Detmold und im Buchhandel erhältlich.