Zu viel gezahlte Maut kann für den Zeitraum 2017 bis 2020 für mautpflichtige deutsche Straßen erstattet werden. Güterkraftverkehrsunternehmen, die eine Erstattung zu viel gezahlter Lkw-Maut wünschen, sollten sich spätestens bis zum 31.12.2020 direkt an das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) in Köln wenden, um sich auch noch die Erstattung für das Jahr 2017 zu sichern. Das teilt die Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold (IHK Lippe) mit.
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 28.10.2020 wurde die Lkw-Maut in Deutschland über Jahre auf falscher Grundlage berechnet. „In der Maut sind Kosten für die Verkehrspolizei enthalten, die nach Auffassung des EuGHs in die Verantwortung des Staates fallen“, erklärt Peter Grote, zuständiger Sachbearbeiter bei der IHK Lippe. Für den genannten Zeitraum kann die Erstattung für ein mittelständisches Unternehmen einige Tausend Euro ausmachen.
Folgende Punkte sind bei der Antragstellung zu beachten: Formloser Antrag in Papierform oder per Fax. Eine Antragstellung per E-Mail ist nicht zulässig. Die Frist zur Einreichung beim BAG ist der 31. Dezember 2020. Ein Ansprechpartner mit E-Mail-Adresse muss genannt werden. Dies ist erforderlich für eine Eingangsbestätigung. Der Antrag ist in deutscher Sprache zu stellen, zu datieren und mit einer Unterschrift zu versehen. Eine Mautaufstellung und die Kennzeichen der genutzten Fahrzeuge können bereits beigefügt werden, dies ist aber im ersten Schritt nicht zwingend erforderlich. Anträge sind zu richten an das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) Postfach 190180, 50498 Köln, Telefon: 0221 5776-0 / Fax: 0221 5776-1777.
Ansprechpartner bei der IHK Lippe: Peter Grote, Telefon 05231 7601-26.