Bei der Blomberger Versorgungsbetriebe GmbH (BVB) tauchen inzwischen vermehrt Verständnisfragen zu Charakteristik und Handhabung der von der Bundesregierung beschlossenen Energiesparhilfen für Dezember und die Folgemonate auf. Deswegen haben die BVB eine Liste der meist gestellten Fragen und Antworten auf der Internetseite www.bvb-blomberg.de veröffentlicht.

 

Grundsätzlich teilen die BVB darüber hinaus Folgendes mit: In der Stufe 1 der Preisbremse für Gas muss der Kunde keinen Abschlag für Dezember bezahlen. Bei Lastschriftkunden buchen die BVB in diesem Monat nichts ab. Die endgültige Summe wird erst mit der nächsten Abrechnung Ende Januar feststehen. Bei normalen Haushalten bemisst sich die Höhe der Entlastung für Erdgas an einem Zwölftel des prognostizierten Jahresverbrauchs (Stand: September 2022) multipliziert mit dem im Dezember vereinbarten Arbeitspreis, ergänzt um ein Zwölftel des Grundpreises.

 

Der am Ende wirklich gesparte Betrag weicht also wahrscheinlich in den meisten Fällen leicht vom nicht gezahlten Abschlag ab. Die Jahresverbrauchsabrechnung kommt Ende Januar 2023 in die Haushalte.

 

In Stufe 2 der Gaspreisbremse ist geplant, dass Privatkunden maximal 12 ct/kWh (brutto, inkl. aller Preisbestandteile) auf 80% des Vorjahresverbrauchs zahlen. Der restliche Verbrauch wird mit dem regulären, aktuellen Preis abgerechnet. Industriekunden zahlen maximal 7 ct/kWh netto (Steuern, Umlagen, Abgaben und Netzentgelte kommen hinzu), bei Industriekunden ist die Gaspreisbremse bei 70% des Verbrauchs aus dem Vorjahr 2021 gedeckelt. Die Gutschriften für alle Kunden sollen erst im März 2023 erteilt werden, aber auch rückwirkend für den Verbrauch im Januar und Februar gelten. Geschäftsführer Dirk Middendorf: „Die BVB werden versuchen, die Entlastungen bereits bei den Planungen für die monatlichen Abschläge in 2023 zu berücksichtigen.“

 

Beim Strompreis gibt es nur eine Stufe. Diese soll vom 1. Januar 2023 an gelten. Privatkunden sollen dann maximal 40 ct/kWh (brutto, inkl. aller Preisbestandteile) auf 80% des Vorjahresverbrauchs zahlen. Der darüberhinausgehende Verbrauch wird mit dem regulären Preis abgerechnet. Industriekunden zahlen maximal 13 ct/kWh netto (Steuern, Umlagen, Abgaben und Netzentgelte kommen dazu), bei Industriekunden ist die Strompreisbremse bei 70% des Verbrauchs in 2021 gedeckelt. Die BVB wird versuchen, dies ebenfalls in den Abschlagsplänen für 2023 zu berücksichtigen.

 

Häufige Fragen zu Gas- und Strompreisbremse:

Was muss ich tun, um die Strom- bzw. Gaspreisbremse zu bekommen? Die Kunden müssen nichts veranlassen, die BVB wird die Preisbremsen in den Abschlägen und den Rechnungen berücksichtigen.

 

Wie hoch werden die Abschläge 2023 sein? Die Abschläge für 2023 werden mit der Jahresverbrauchsabrechnung für 2022 berechnet, die im Januar 2023 erstellt wird. Trotz Preisbremsen werden die Abschläge leider deutlich höher als noch im aktuellen Jahr sein.

 

Warum können noch keine definitiven Auskünfte zu Strom- und Gaspreisbremse gegeben werden? Die entsprechenden Gesetze sind noch nicht beschlossen. Erst Mitte Dezember sollen diese rechtskräftig werden. Es ist jedoch damit zu rechnen, dass die Politik letztlich die vorliegenden Entwürfe umsetzt.

 

Lohnt es sich, in diesem Jahr mehr zu verbrauchen, um im nächsten Jahr ein höheres Kontingent für die Preisbremsen zu haben? Nein, das lohnt sich nicht. Die Mehrkosten in diesem Jahr wären höher als die Ersparnis im nächsten Jahr. Bei Industriekunden ist ohnehin der Verbrauch aus 2021 maßgebend. Außerdem kann man den Verbrauch 2022 ohnehin nur noch für den Rest des Monats Dezember Monat beeinflussen.

 

Pressemeldung: BVB