Mit einem durchschnittlichen Bruttostundenverdienst von 20,78 Euro haben Frauen in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2023 rund 17 Prozent (4,34 Euro) weniger verdient als ihre männlichen Kollegen (25,12 Euro). Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, lag dieser Wert damit auf dem Niveau des Jahres 2022. Der unbereinigte Gender Pay Gap, also der geschlechtsspezifische Verdienstunterschied, hat sich in den letzten drei Jahren nicht verändert. In den Vorjahren hatte er sich kontinuierlich verringert (2015: 23 Prozent).

 

Der unbereinigte Gender Pay Gap ist allerdings nicht gleichzusetzen mit einer Lohndiskriminierung weiblicher Beschäftigter in dieser Höhe, da er keine Auskunft über die Ursachen des geschlechtsspezifischen Verdienstabstands gibt. In seinem Wert kommen nicht nur Differenzen in der individuellen Entlohnung zum Ausdruck, sondern vor allem Unterschiede in den Beschäftigungsstrukturen von Frauen und Männern.

 

Bereinigter Gender Pay Gap in NRW 2023 bei 6 Prozent

Der Verdienstabstand ist vor allem darauf zurück zu führen, dass Frauen in Berufen, Branchen und Anforderungsniveaus arbeiten, in denen schlechter bezahlt wird. Hinzu kommt, dass 60 Prozent aller Frauen in Teilzeit oder in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen arbeiten, die häufig geringer entlohnt werden als Vollzeittätigkeiten. Gleiches trifft jedoch nur auf 23 Prozent der Männer zu.

 

Werden diese Faktoren bei der Berechnung des Lohnunterschieds zwischen Männern und Frauen berücksichtigt, erhält man den sogenannten bereinigten Gender Pay Gap. Dieser lag 2023 in NRW bei sechs Prozent oder umgerechnet 1,65 Euro Bruttoverdienst je Arbeitsstunde. Anders ausgedrückt, verdienten Frauen im Durchschnitt rund sechs Prozent weniger als männlichen Kollegen mit vergleichbaren Qualifikationen, Tätigkeiten und Erwerbsbiografien.

 

Ab dem Berichtsjahr 2022 basieren die Daten auf der neuen monatlichen Verdiensterhebung. Da unterschiedliche Datenquellen und Erhebungsmethodiken zugrunde liegen, sind die Ergebnisse ab dem Jahr 2022 nur eingeschränkt mit denen der Vorjahre vergleichbar. (IT.NRW)