Foto: Verbraucherzentrale NRW.

PET-Flasche oder Milchkarton aufgedreht, am Verschluss gezogen – und er geht gar nicht ab? Dabei handelt es sich nicht etwa um einen Verarbeitungsfehler, sondern um einen neuen Hersteller-Trend, der bald auch Gesetz werden und die Umwelt schützen soll: So genannte „Tethered Caps“ sorgen dafür, dass die Verschlusskappen auch nach dem Öffnen an der Getränkeverpackung befestigt bleiben.

 

Diese neue Verbundenheit ist durchaus Absicht und hat einen guten Grund, erklärt die Verbraucherzentrale NRW in Detmold. Denn die Schraubdeckelchen von Getränkeverpackungen ohne Pfand landen allzu oft in Gewässern, Wäldern und an Stränden, aber auch in städtischen Grünanlagen, am Straßenrand oder in Bahngleisen.

 

Dieses Problem hat auch die EU erkannt und die Lösung der „Tethered Caps“ zur Pflicht gemacht: In Deutschland gilt dies ab 03. Juli 2024 für alle Einweg-Getränkeverpackungen, die ganz oder teilweise aus Kunststoff bestehen ­– z. B. Saftkartons oder Einweg-PET-Getränkeflaschen – mit einem Volumen von bis zu drei Litern.

 

Einige Anbieter sind dem allerdings bereits vorausgeeilt und bei bekannten Softdrinks oder auch Milch vom Discounter bleibt teilweise die Kappe schon an Flasche oder Karton. So werden sie idealerweise gleich richtig mit entsorgt und recycelt. Weil die Umstellung bei manch vertrautem Produkt für Verbraucher:innen doch unerwartet kam, drucken einige Hersteller nun entsprechende Hinweise auf ihre Verpackungen oder Schraubverschlüsse. Mehr Infos zur Vermeidung von Plastikmüll unter www.verbraucherzentrale.nrw/node/26549.

 

Pressemeldung: Verbraucherzentrale NRW.