Im Jahr 2018 wurden in Nordrhein-Westfalen 27 649 Ausländerinnen und Ausländer aus 151 Nationen eingebürgert und erhielten damit die deutsche Staatsangehörigkeit. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das 1,0 Prozent mehr Einbürgerungen als ein Jahr zuvor (2017: 27 381).

 

Mit 16 267 stammte mehr als die Hälfte der im Jahr 2018 in Nordrhein-Westfalen eingebürgerten Personen aus Europa (58,8 Prozent), darunter befanden sich 7 719 Personen (27,9 Prozent) mit einem Pass eines Mitgliedstaates der Europäischen Union. Weitere 7 026 Eingebürgerte (25,4 Prozent) hatten eine asiatische Staatsangehörigkeit, 3 376 (12,2 Prozent) kamen aus Afrika und 658 (2,4 Prozent) aus Amerika.

 

Bei den übrigen 322 (1,2 Prozent) Fällen handelte es sich um Personen mit einer bisherigen Staatsangehörigkeit Australiens/Ozeaniens, Staatenlose oder Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit. Bei der Betrachtung einzelner Nationalitäten hatte die Mehrzahl der neuen deutschen Staatsbürger im Jahr 2018 vor ihrer Einbürgerung eine türkische
Staatsangehörigkeit (4 724 Personen; 17,1 Prozent).

 

An zweiter Stelle der im Jahr 2018 Eingebürgerten standen Staatsangehörige aus dem Irak (1 625 Personen; 5,9 Prozent). Es folgen Einbürgerungen von Personen mit vormals polnischem (1 527; 5,5 Prozent) oder britischem (1 379; 5,0 Prozent) Pass. Damit erreichte die Zahl der eingebürgerten Briten im Vergleich zu früheren Jahren zum dritten Mal in Folge einen überdurchschnittlich hohen Stand (2017: 1 741; 2016: 684; 2015: 132).

 

Nahezu die Hälfte (49,8 Prozent) aller im Jahr 2018 in Nordrhein-Westfalen Eingebürgerten lebte zum Zeitpunkt der Einbürgerung bereits seit mindestens 15 Jahren in Deutschland, von denen ein Drittel (33,0 Prozent) sogar auf eine Aufenthaltsdauer von 20 und mehr Jahren zurückschauen konnte. Weitere 35,7 Prozent der eingebürgerten Personen waren 8 bis unter 15 Jahre in Nordrhein-Westfalen oder in anderen Bundesländern ansässig. 14,5 Prozent der Eingebürgerten erhielten mit einer Aufenthaltsdauer von unter 8 Jahren die deutsche Staatsangehörigkeit. (IT.NRW).