Die Zahl der jungen Menschen, die in Nordrhein-Westfalen in einem Heim bzw. einer sonstigen betreuten Wohnform oder in einer Pflegefamilie untergebracht wurden, ist im Jahr 2023 nach Rückgängen in den Vorjahren erstmals wieder gestiegen. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, meldeten die Jugendämter in 2023 mindestens 58 422 junge Menschen, die in einem Heim oder einer Pflegefamilie aufwuchsen. Das waren 2,4 Prozent mehr als im Jahr zuvor (2022: 57 077).

 

Tatsächlicher Anstieg der in Anspruch genommenen Hilfen höher

Da einige Jugendämter für das Jahr 2023 nur unvollständige Daten melden konnten, ist davon auszugehen, dass der tatsächliche Anstieg noch höher ausfiel: Werden bei den Kreisen und kreisfreien Städten, die 2023 nicht vollständig erhoben wurden, die Ergebnisse aus dem Vorjahr berücksichtigt, so ergibt sich eine geschätzte Zahl von 59 105 gewährten/in Anspruch genommenen Hilfen (+3,6 Prozent gegenüber 2022). Wird zusätzlich der allgemeine Anstieg berücksichtigt, erhöht sich die Gesamtzahl im Jahr 2023 nach dieser Schätzung sogar auf 59 144 (+3,6 Prozent gegenüber 2022). Gründe für die unvollständigen Meldungen einiger Kommunen sind ein Cyberangriff bei einem kommunalen IT-Dienstleister in Südwestfalen und eine Untererfassung in der Lieferung für die Statistik bei einem Jugendamt.

 

Im Zehnjahresvergleich höchste Zahl im Jahr 2017

32 063 junge Menschen waren laut Meldung der Jugendämter 2023 in Heimen oder sonstigen betreuten Wohnformen untergebracht. Die im Zehnjahresvergleich höchste Zahl hatte es im Jahr 2017 gegeben (damals: 36 071). Bis 2022 war die Zahl kontinuierlich auf 30 963 gesunken, ehe sie sich 2023 erstmals seit sechs Jahren wieder erhöht hatte.

 

Eine ähnliche zeitliche Entwicklung gab es bei den Kindern und Jugendlichen in Pflegefamilien, wobei es zwischen dem niedrigsten Stand im Jahr 2014 (damals: 25 065) und dem höchsten Wert im Jahr 2017 (damals: 27 842) weniger große Schwankungen gab. 2023 wurden nach Meldung der Jugendämter 26 359 Kinder und Jugendliche in Pflegefamilien betreut.

 

Über 54 Prozent der Kinder in Pflegefamilien waren jünger als zehn Jahre

Von den insgesamt 32 063 jungen Menschen, die in Heimen oder sonstigen betreuten Wohnformen lebten, waren 42,3 Prozent unter 10 Jahre alt und 43,5 Prozent älter als 10 Jahre. Der Anteil der 18- bis unter 27-Jährigen lag bei 14,2 Prozent. In den Pflegefamilien (26 359) waren 54,1 Prozent der Kinder jünger als 10 Jahre und 39,1 Prozent älter als 10 Jahre. Von den jungen Erwachsenen im Alter von 18 bis unter 27 Jahren lebten noch 6,7 Prozent in einer Pflegefamilie. Ihnen wird eine Hilfe eingeräumt, wenn ihre Persönlichkeitsentwicklung die selbstständige Lebensführung noch nicht ermöglicht.

 

Fehlende Bezugsperson z. B. wegen Krankheit oder Inhaftierung ist häufigster Grund für die Unterbringung

Die meisten jungen Menschen (12 201 Fälle) wurden in einem Heim bzw. einer sonstigen betreuten Wohnform oder einer Pflegefamilie untergebracht, weil die Bezugsperson fehlte, z. B. wegen Krankheit oder Inhaftierung. Darüber hinaus wurden viele Kinder und junge Erwachsene wegen Kindeswohlgefährdung durch Vernachlässigung, körperliche, psychische oder sexuelle Gewalt außerhalb ihrer Familien untergebracht (10 937 Fälle). Ein weiterer wichtiger Grund für die Betreuung außerhalb der eigenen Familie war die eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern (8 623 Fälle), z. B. durch pädagogische Überforderung.

 

Jugendämter unterstützen auch bei der Erziehungsberatung und sozialpädagogischer Familienhilfe

Insgesamt wurden im Jahr 2023 laut Meldung der Jugendämter 298 454 Hilfen zur Erziehung gewährt, damit betrafen 19,6 Prozent der Hilfen eine Unterbringung in einem Heim bzw. einer betreuten Wohnform oder Vollzeitpflege. Weitere Hilfen waren die Erziehungsberatung mit 122 464 Fällen (41,0 Prozent) und die sozialpädagogische Familienhilfe zur Bewältigung von Alltagsproblemen mit 31 222 Fällen (10,5 Prozent).

 

Das Statistische Landesamt weist darauf hin, dass die Betreuung in einem Heim nach § 34 SGB VIII oder einer Pflegefamilie nach § 33 SGB VIII Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe sind, auf die Eltern minderjähriger Kinder unter bestimmten Voraussetzungen einen gesetzlichen Anspruch haben (§ 27 SGB VIII). In bestimmten Fällen räumt das Kinder- und Jugendhilferecht auch jungen Volljährigen bis zum 27.. Lebensjahr einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen ein (§ 41 SGB VIII).

 

Es ist zu beachten, dass aufgrund technischer Probleme die Meldungen einiger Jugendämter nicht vollständig erfolgt sind, weshalb ein Vorjahresvergleich auf Landesebene nur eingeschränkt möglich ist. Im Zusammenhang mit einem Cyberangriff bei einem kommunalen IT-Dienstleister in Südwestfalen liegen für den Kreis Siegen-Wittgenstein, die Stadt Siegen und den Kreis Olpe keine vollständigen Daten vor. Aufgrund einer Untererfassung in der Lieferung für die Statistik konnten die Daten der Stadt Essen nur unvollständig berücksichtigt werden. Ein Vergleich mit den Vorjahresergebnissen ist daher nur eingeschränkt möglich. (IT.NRW)