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Im Dezember 2019 galten in Nordrhein-Westfalen 965 000 Menschen im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (elftes Buch Sozialgesetzbuch) als pflegebedürftig. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anhand jetzt vorliegender Ergebnisse der Pflegestatistik mitteilt, waren das 25,5 Prozent mehr als zwei Jahre zuvor (damals: 769 100). Zum Teil (24,8 Prozent) beruht dieser Anstieg auf der erstmaligen Erfassung von 48 571 Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1, die zum Stichtag keine Leistungen der Pflegeeinrichtungen bzw. ausschließlich landesrechtliche Leistungen erhielten. 62,8 Prozent aller Leistungsempfänger waren Frauen.

 

Der Anteil der NRW-Einwohner, die Anspruch auf Pflegeleistungen hatten, war Ende 2019 mit 5,4 Prozent höher als zwei Jahre zuvor (2017: 4,3 Prozent). 795 700 Pflegebedürftige wurden 2019 zu Hause versorgt; das waren 32,8 Prozent mehr als 2017. 521 600 Pflegebedürftige (+25,0 Prozent) erhielten ausschließlich Pflegegeld und 225 500 Personen (+23,9 Prozent) wurden durch ambulante Dienste zu Hause betreut (einschl. Empfänger/-innen von Geld- oder Sachleistungen).

 

28 500 Personen (+30,0 Prozent) bezogen neben Pflegegeld oder ambulanten auch teilstationäre Leistungen. In Pflegeheimen waren mehr als 169 100 Personen (−0,3 Prozent) in vollstationärer Dauer- oder Kurzzeitpflege untergebracht. 44,6 Prozent aller Pflegebedürftigen waren in Pflegegrad 2 und 28,9 Prozent in Pflegegrad 3 eingestuft. 13,5 Prozent waren dem Pflegegrad 4, 7,0 Prozent dem Pflegegrad 1 und 6,0 Prozent dem Pflegegrad 5 zugeordnet. (IT.NRW).