Die Zahl der Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen (ohne Freie Waldorfschule und ohne Weiterbildungskolleg) mit Bedarf an sonderpädagogischer Förderung war im Schuljahr 2017/18 mit 128 654 Kindern um 2,7 Prozent höher als im Schuljahr 2016/17. Wie Information und Technik Nordrhein- Westfalen als amtliche Statistikstelle des Landes mitteilt, ist deren Anzahl an Regelschulen um 6,6 Prozent auf 54 277 Kinder angestiegen; an Förderschulen ist sie annähernd gleich geblieben (74 377 Kinder im Schuljahr 2017/18, –0,04 Prozent).
Damit wurden 2017 insgesamt 42,2 Prozent der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf an Regelschulen und nicht an Förderschulen unterrichtet. Diese sog. Inklusionsquote ist gegenüber dem Vorjahr um 1,6 Prozentpunkte gestiegen. Die Inklusionsquote berechnet sich aus der Summe aller Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf an Regelschulen geteilt durch die Summe aller Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf an allgemeinbildenden Schulformen (Regelschulen und Förderschulen).
Der sonderpädagogische Förderbedarf umfasst alle Förderschwerpunkte bis auf präventive Förderungsarten und die Schulen für Kranke. Die Weiterbildungskollegs und die Freien Waldorfschulen werden ebenfalls nicht berücksichtigt. (IT.NRW)