Im Schuljahr 2023/24 hatten 152 630 Schülerinnen und Schüler an den allgemeinbildenden Schulen in Nordrhein-Westfalen einen sonderpädagogischen Förderbedarf. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das 3,3 Prozent mehr als im Schuljahr zuvor (2022/23: 147 725) und 36,9 Prozent mehr als im Schuljahr 2005/06 (damals: 111 531). Seit dem damaligen Zeitpunkt ist die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf nahezu jährlich gestiegen.

 

Inklusionsquote im Schuljahr 2023/24 lag bei rund 45 Prozent

Von den 152 630 Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Schuljahr 2023/24 besuchten 84 310 eine Förderschule (55,2 Prozent). Die übrigen 68 320 lernten an einer allgemeinen Schule (d. h. keine Förderschule). Die sog. Inklusionsquote im Schuljahr 2023/24 lag damit bei 44,8 Prozent. Die Inklusionsquote berechnet sich aus der Summe der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf an allgemeinen Schulen dividiert durch die Summe aller Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf an allgemeinbildenden Schulformen (allgemeine Schulen und Förderschulen).

 

So war die Inklusionsquote im Schuljahr 2023/24 um 0,2 Prozentpunkte höher als im Schuljahr 2022/23 und um 35,1 Prozentpunkte höher als im Schuljahr 2005/2006. Damals hatte knapp jede(r) zehnte Schüler(in) mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt eine allgemeine Schule besucht (9,7 Prozent).

 

Insgesamt hatten 7,8 Prozent der Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen einen sonderpädagogischen Förderbedarf

Das Statistische Landesamt weist darauf hin, dass im Zeitverlauf nicht nur die absolute Zahl der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf gestiegen ist. Auch der Anteil der Kinder und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf ist größer geworden – unabhängig davon, ob sie eine allgemeine oder Förderschule besuchen: Hatten 4,9 Prozent der Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen im Schuljahr 2005/06 einen sonderpädagogischen Förderbedarf, so lag der Anteil im Schuljahr 2023/24 bei 7,8 Prozent.

 

Es ist zu beachten, dass die allgemeinbildenden Schulen ohne Freie Waldorfschulen, Weiterbildungskollegs und den sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Klinikschule” sowie ohne Präventive Förderung betrachtet wurden. Aus Datenschutzgründen werden alle Schülerzahlen ab dem Schuljahr 2019/20 auf ein Vielfaches von fünf gerundet ausgewiesen. (IT.NRW)