8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/07/2 „Hamburger Berg“ der Stadt Blomberg
hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur Unterrichtung der Öffentlichkeit im beschleunigten Verfahren

Der zuständige Fachausschuss für Bauen und Umwelt der Stadt Blomberg hat in seiner Sitzung am 15. Februar 2017 die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/07/2 und die Durchführung des erforderlichen Beteiligungsverfahrens beschlossen.
Ziel der Bebauungsplanänderung ist die Änderung der Geschossigkeit (2-geschossig statt 1-geschossig als Höchstgrenze), der Anzahl der Wohneinheiten pro Haus und eine Anpassung der Traufhöhe.
Das Plangebiet betrifft das Flurstück 2165 der Flur 9 in der Gemarkung Blomberg (tlw.).
Hiermit wird gem. § 3 Abs. 2 BauGB bekannt gemacht, dass der Entwurf einschließlich Begründung in der Zeit vom
20. März bis zum 19. April 2017 (einschl.)
im Fachbereich 60 – Bauen und Stadtentwicklung – der Stadt Blomberg, Marktplatz 2, 1. OG, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht ausliegt.