Unter dem Motto „Wo bleibt mein Geld?” startet am 1. Januar 2023 die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS). Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, werden für NRW insgesamt 18 000 Haushalte gesucht, die an der Befragung teilnehmen möchten. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer dokumentieren drei Monate lang vollständig ihre Einnahmen- und Ausgaben per App oder Papierbogen. Darüber hinaus werden Fragen zum Haushalt, der Wohnsituation, Ausstattung mit bestimmten Gebrauchsgütern, Vermögens-/Schuldensituation sowie den Haushaltseinkommen gestellt.

 

Als Dankeschön erhält jeder teilnehmende Haushalt eine Geldprämie von 100 Euro. Haushalte mit minderjährigen Kindern erhalten zusätzlich 50 Euro. Jeder Fünfte teilnehmende Haushalt führt für zwei Wochen zusätzlich detailliert Buch über Mengen und Preise der gekauften Lebens-und Genussmittel und bekommt dafür weitere 25 Euro. Insgesamt können die Haushalte bis zu 175 Euro für die Teilnahme erhalten. Zudem bietet die EVS den Teilnehmenden die Möglichkeit, sich einen Überblick über ihre Einnahmen und Ausgaben zu verschaffen.

 

Die EVS liefert wichtige Fakten darüber, wofür die Menschen in Deutschland wieviel Geld ausgeben. Die Daten bilden die Grundlage für die Festsetzung von finanziellen Unterstützungsleistungen für Kinder und Erwachsene. Bislang wurden basierend auf den EVS-Ergebnissen beispielsweise die Regelbedarfe für das Arbeitslosengeld II („Hartz IV”) ermittelt. Zukünftig bilden sie die Datengrundlage für das Bürgergeld. Die EVS-Daten fließen zudem in die Berechnung der Inflationsrate ein: Die Anteile für unterschiedliche Ausgabenbereiche am Gesamtkonsum bilden die Basis für die Zusammensetzung des sogenannten „Warenkorbs”.

 

Anmeldungen für die Teilnahme an der EVS 2023 sind ab sofort möglich unter www.it.nrw/evs2023. Aus allen Anmeldungen wird für jedes Quartal nach einem Quotenplan eine Stichprobe gezogen. Das bedeutet, vor Beginn der EVS wird anhand der NRW-Bevölkerungsstruktur zum Beispiel festgelegt, wie viele Paarhaushalte mit Kindern, wie viele Haushalte von Alleinerziehenden, wie viele Alleinlebende usw. für die Stichprobe benötigt werden. Dies dient dazu, die Bevölkerungsstruktur realistisch abzubilden. Wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik sind der Datenschutz und die Geheimhaltung umfassend gewährleistet. Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt und ausschließlich für statistische Zwecke verwendet. (IT NRW)