Erfolgversprechender Bürgerantrag
Frau Blome regte die Änderung des § 15 der Friedhofssatzung der Stadt Blomberg an. Mit der Änderung soll die Verlängerung der Nutzungsdauer von Reihengrabstätten, analog zu denen von Wahlgrabstätten nach § 16 Abs. 4, ermöglicht werden. Der Angehörige der Familie Blome wurde im Jahr 1988 in einem Reihengrab (Einzelgrab) beigesetzt. Die Nutzungszeit (30 Jahre) ist […]