Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 haben Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung in Höhe von 125 Euro pro Monat. Dieser dient speziell der Entlastung pflegender Angehöriger und kann für Leistungen der Tages- oder Nachtpflege, der Kurzzeitpflege oder der ambulanten Pflegedienste verwendet werden. Gleichzeitig bietet er aber auch Spielraum bei der Organisation der täglichen Pflege. Aufgrund […]