Kein Lohn ohne klaren Auftrag
Kfz-Werkstätten dürfen Leistungen, die bei der Übergabe des Fahrzeugs durch den Kunden nicht besprochen und vereinbart wurden, nicht berechnen. Darauf weist der ADAC hin. So kommt es immer wieder vor, dass bestimmte Dienstleistungen wie Wischwasser nachfüllen oder Ölwechsel ohne eindeutigen Auftrag des Kunden vorgenommen werden. Im aktuellen Fall liegt dem ADAC die Werkstattrechnung einer Autofahrerin […]