Im Jahr 2021 erhielten in Nordrhein-Westfalen 29 157 Personen Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG); das waren 3,7 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, war das finanzielle Fördervolumen im vergangenen Jahr mit 133,2 Millionen Euro um 19,8 Prozent höher als 2020. 104,7 Millionen Euro (+66,0 Prozent) des Fördervolumens wurden als Zuschüsse und 28,5 Millionen Euro (−40,8 Prozent) als Darlehen bewilligt. Personen, die an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung teilnehmen, werden mit dem so genannten „Aufstiegs-BAföG” finanziell unterstützt.

 

Knapp die Hälfte der Geförderten (14 550; +14,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr) nahm 2021 an Vollzeitmaßnahmen teil, für die Förderleistungen in Höhe von insgesamt 105,4 Millionen Euro bewilligt wurden. 14 604 Personen qualifizierten sich in Teilzeitmaßnahmen weiter (−5,2 Prozent); das Fördervolumen lag hier bei 27,8 Millionen Euro.

 

Mit 4 281 Personen wurden im Jahr am häufigsten staatlich anerkannte Erzieher/-innen gefördert; sie erhielten zusammen Förderleistungen in Höhe von insgesamt 24,1 Millionen Euro. Auf den Plätzen 2 und 3 folgten Industriemeister/-innen Metall (2 169) und staatlich geprüfte Maschinenbautechniker/-innen (1 323).

 

Die Statistiker weisen darauf hin, dass seit der vierten Änderung des AFBG, die seit dem 1. August 2020 gilt, unter anderem der Unterhalt bei einer Aufstiegsmaßnahme in Vollzeit mit einem Vollzuschuss gefördert wird. (IT.NRW)