Alle Grabstellen auf den Friedhöfen der Stadt Blomberg, die vor dem 31. Dezember 1989, belegt wurden, werden mit Wirkung zum 31. Dezember 2019, aufgehoben und eingeebnet. Die Aufhebung betrifft Reihen- sowie Wahlgräber. Eine Verlängerung des Nutzungsrechts von Reihengräbern (= Einzelgräbern) ist nicht möglich. Das Nutzungsrecht an Wahlgräbern (= Doppelgräber) kann für mind. zehn Jahre verlängert werden. Entsprechende Anträge sind bis zum 30. November 2019, bei der Friedhofsverwaltung der Stadt Blomberg zu stellen.
Mit den Einebnungsarbeiten soll nach dem 01. Januar 2020, begonnen werden. Die Nutzungsberechtigten werden gebeten, die auf den Grabstätten befindlichen Grabsteine, Einfassungen und Bepflanzungen bis zum 31. Dezember 2019, zu entfernen bzw. entfernen zu lassen. Die bis dahin nicht entfernten Grabsteine und Anlagen werden im Zuge der Einebnungsarbeiten mit abgeräumt. Für Rückfragen steht die Friedhofsverwaltung der Stadt Blomberg während der Dienststunden zur Verfügung.