Im dritten Quartal 2019 wurden bei den Amtsgerichten in Nordrhein-Westfalen 6 373 Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das 5,6 Prozent weniger als im entsprechenden Vorjahreszeitraum (damals: 6 754 Fälle). Die Höhe der voraussichtlichen Forderungen (d. h. alle Forderungen, die von den Gläubigern bis zum Zeitpunkt der Datenübermittlung an die Statistiker bei den Amtsgerichten angemeldet wurden) summierte sich im dritten Vierteljahr des Jahres 2019 auf 1,13 Milliarden Euro und lag damit um 1,8 Prozent über dem entsprechenden Vorjahreswert (1,11 Milliarden Euro).

 

1 329 der in Nordrhein-Westfalen beantragten Insolvenzverfahren betrafen Unternehmen; das waren 5,9 Prozent weniger als im dritten Quartal 2018 (damals 1 412 Unternehmensinsolvenzen). Die voraussichtlichen Forderungen beliefen sich auf 780 Millionen Euro (Juli bis September 2018: 750 Millionen Euro). Zum Zeitpunkt der Antragstellung waren von den Unternehmensinsolvenzen 8 518 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betroffen; das waren 53,6 Prozent mehr als im entsprechenden Vorjahreszeitraum 2018 (damals: 5 546 Beschäftigte).

 

Ferner beantragten 5 044 weitere Schuldner die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Dabei handelte es sich in 3 982 Fällen um Verbraucherinsolvenzen (dazu zählen Arbeitnehmer, Rentner oder Erwerbslose); das waren 9,8 Prozent weniger als im dritten Quartal 2018 (damals: 4 416 Fälle). Wie die Statistiker weiter mitteilen, war die Zahl der Insolvenzen in den ersten neun Monaten des Jahres 2019 mit 19 646 um 3,3 Prozent niedriger als im entsprechenden Zeitraum des Jahres 2018 (damals: 20 307 Fälle).

 

Dabei war die Zahl der Unternehmensinsolvenzen mit 4 140 um 3,3 Prozent und die der Verbraucherinsolvenzen mit 12 458 um 5,0 Prozent niedriger als von Januar bis September 2018. Die voraussichtlichen Forderungen beliefen sich in den ersten neun Monaten des Jahres 2019 auf 3,3 Milliarden Euro (−15,1 Prozent). (IT.NRW).