Wehrführer Stadtbrandinspektor Joachim Hartfelder

Die Amtszeit des Leiters der Freiwilligen Feuerwehr Blomberg, Joachim Hartfelder, endete bereits am 31. März 2020. Es war daher eine Neuwahl bzw. eine neue Ernennung durchzuführen. Für die Neuwahl bzw. für die Verlängerung seiner Dienstzeit ist das folgende Verfahren vorgeschrieben:

 

Gem. § 11 BHKG NRW – Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Nordrhein-Westfalen – wird der Leiter der Freiwilligen Feuerwehr (Wehrführer) auf Vorschlag des Kreisbrandmeisters für die Dauer von sechs Jahren bestellt. Soweit er nicht hauptamtlich tätig ist, ist der Wehrführer zum Ehrenbeamten auf Zeit zu ernennen. Vor der Ernennung des Leiters und der stellvertretenden Leiter der Feuerwehr, hat die Gemeinde, unter Beteiligung des Kreisbrandmeisters, die Feuerwehr anzuhören. Gem. § 11 Abs. 3 BHKG beträgt die Amtszeit sechs Jahre. Der/die stellvertretende/n Leiter der Feuerwehr muss/müssen für das Amt persönlich und fachlich geeignet sein. Nach Anhörung der Gesamtwehr am 07.02.2020 hat der Kreisbrandmeister, Karl-Heinz Brakemeier, mit Schreiben vom 10.02.2020 den Stadtbrandinspektor Joachim Hartfelder zur Neubestellung als Leiter der Freiwilligen Feuerwehr Blomberg mit Wirkung vom 01. April 2020 für weitere sechs Jahre vorgeschlagen.

 

Für den Beschlussvorschlag: „Herr Stadtbrandinspektor Joachim Hartfelder wird unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter mit Wirkung vom 01. April 2020 für die Dauer von sechs Jahren zum Leiter der Freiwilligen Feuerwehr  (Wehrführer) der Stadt Blomberg ernannt“, votierte der Rat der Stadt Blomberg mehrheitlich.