Im Kreis Lippe ändern sich ab Donnerstag, 8. April die kreisweiten Regelungen für Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus. Die 7-Tages-Inzidenz für den Kreis Lippe liegt nachhaltig und signifikant unter dem Wert von 200. Die Entwicklung ist aufgrund der Osterfeiertage schwer zu bewerten, trotzdem wird aktuell kein sprunghafter Anstieg über die 200er-Marke prognostiziert.

 

Eine entsprechende Feststellung im Kreisblatt ist heute erfolgt. Somit sind die Beschränkungen für Treffen im privaten Raum für die meisten Kommunen im Kreis Lippe ab Donnerstag, 8. April, aufgehoben. Die Beschränkungen für Treffen im privaten Raum gelten aber weiterhin für Augustdorf, Barntrup, Lage und Schieder-Schwalenberg, da diese Städte und Gemeinden weiterhin über dem Wert von 200 liegen. Zudem gelten für den Kreis Lippe weiterhin die erweiterten Schutzmaßnahmen für den Schwellenwert von 100 – dies gilt für private Treffen im öffentlichen Raum sowie für Gottesdienste.

 

Weitere Informationen dazu, welche erweiterten Schutzmaßnahmen aktuell wo im Kreis Lippe gelten, sind im Internet unter www.kreis-lippe.de/corona zu finden. Das Kreisblatt mit der aktuellen Feststellung des Inzidenzwerts ist auch unter www.kreis-lippe.de/kreisblatt zu finden.

 

Übersicht: Diese Maßnahmen gelten aktuell für das gesamte Kreisgebiet

 

Private Treffen im öffentlichen Raum:

Für private Treffen im öffentlichen Raum gilt, dass sich ein Hausstand mit einer Person eines weiteren Hausstands treffen darf, insgesamt jedoch höchstens fünf Personen. Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren werden hierbei nicht mitgezählt, Paare zählen unabhängig von ihren Wohnverhältnissen als ein Hausstand.

 

Gottesdienste:

Kirchen und Religionsgemeinschaften wird im Rahmen ihrer eigenen Verantwortung unter Berücksichtigung des lokalen Infektionsgeschehens empfohlen, auf Präsenzveranstaltungen zu verzichten. Wenn Präsenzgottesdienste stattfinden, gelten folgende Auflagen: Es darf sich nur ein Besucher pro 10 Quadratmeter im Gottesdienstraum aufhalten. Bei Zusammenkünften in geschlossenen Räumen gilt eine Personenobergrenze von 100 Personen. Darüber hinaus gilt, dass diese Zusammenkünfte höchstens 90 Minuten dauern dürfen. Bei Zusammenkünften außerhalb geschlossener Räume gilt die Personenobergrenze von 250 Personen.

 

Übersicht: Diese Maßnahmen gelten aktuell für Augustdorf, Barntrup, Lage und Schieder-Schwalenberg

 

Private Treffen im privaten Raum

Für private Treffen im privaten Raum gilt, dass sich ein Hausstand mit einer Person eines weiteren Hausstands treffen darf, insgesamt jedoch höchstens fünf Personen. Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren werden hierbei nicht mitgezählt, Paare zählen unabhängig von ihren Wohnverhältnissen als ein Hausstand. Ausnahmen von dieser Beschränkung gelten für berufliche und dienstliche Tätigkeiten sowie für ehrenamtliche Tätigkeiten in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, bei denen ein Zusammenwirken mehrerer Personen zwingend erforderlich ist. Ausnahmen von dieser Regelung gelten außerdem bei der Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts sowie bei der Begleitung Sterbender.