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Streicht die Airline einen Flug, muss sie innerhalb von sieben Tagen den Ticketpreis erstatten. Leider ist das oft nur Theorie. Manchmal zahlen Airlines nicht, manchmal bieten sie nur Gutscheine an. Was Verbraucher tun können, wenn Airlines mauern, beschreibt die Zeitschrift Finanztest in ihrer Mai-Ausgabe.

 

Manchmal zahlen Airlines schlicht nicht, manchmal verweisen sie Passagiere an das Portal, über das sie gebucht haben, obwohl nach dem Gesetz die Fluggesellschaft den Preis erstatten muss. In der Praxis kommt das Geld oft nicht, ohne dass der Kunde Druck macht. Die Experten von Finanztest raten, die Flugärger-App der Verbraucherzentrale NRW zu nutzen. Reagiert die Airline nicht innerhalb von zwei Monaten, wird der Fall an die Schlichtungsstelle für den Öffentlichen Personenverkehr (Söp) in Berlin weitergeleitet. Der Service der Söp ist für den Kunden kostenlos.

 

Bleibt auch das ohne Erfolg, kann ein Mahnbescheid beantragt werden (test.de/mahnbescheid). Wer die Forderungen nicht selbst eintreiben möchte, kann einen Anwalt beauftragen. Mitunter hilft schon die Drohung einer Klage. Eine weitere Möglichkeit ist das Einschalten eines Fluggastportals. Bei Erfolg müssen Passagiere aber zwischen 20 und 40 Prozent der Summe als Erfolgsprovision abgeben, die beim Portal als Zahlung der Airline eingeht. Der Artikel Fluggastrechte findet sich in der Mai-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest.

 

Pressemeldung: Stiftung Warentest.