Die Städte und Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen erzielten im ersten Halbjahr 2021 Einnahmen aus der Hundesteuer in Höhe von mehr als 64,8 Millionen Euro. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das 3,8 Millionen Euro bzw. 6,2 Prozent mehr als von Januar bis Juni 2020. Im Vergleich zum ersten Halbjahr 2015 sind die Hundesteuereinnahmen um 10,5 Millionen Euro bzw. 19,4 Prozent gestiegen.
Die Entwicklung der Hundesteuereinnahmen in den 396 Städten und Gemeinden im ersten Halbjahr 2021 war unterschiedlich: Die höchsten Zuwächse im Vergleich zu den ersten sechs Monaten des Jahres 2020 hatten Köln (+298 000 Euro), Meerbusch (+262 500 Euro) und Dortmund (+182 500 Euro). Die höchsten Rückgänge ermittelten die Statistiker für die Städte Ahlen (−132 400 Euro), Steinfurt (−84 900 Euro) und Gummersbach (−40 000 Euro).
Die Hundesteuer ist eine Kommunalsteuer. Die Gemeinden legen die Höhe der Steuer mittels Hundesteuersatzung nach der Zahl bzw. der Gefährlichkeit der Tiere fest. Hier werden bestimmte Rassen zum Teil explizit angegeben. Die finanzielle Belastung der Hundehalter ist regional sehr unterschiedlich. So verzichtet z. B. die Stadt Ahlen bei nur einem Hund ganz auf die Hundesteuer – in Solingen werden nach der aktuellen Hundesteuersatzung circa 150 Euro für einen Hund fällig. Zahlbar sind die Beträge meist quartals- oder halbjahres- oder jahresweise. Die Höhe der Hundesteuereinnahmen erlaubt daher keine Rückschlüsse auf die Zahl der besteuerten Tiere. (IT.NRW).