Die Aufnahme von Flüchtlingen aus der Ukraine begleitet eine enge Zusammenarbeit zwischen den Städten und Gemeinden sowie der Kreisverwaltung. So wurden in einer Videokonferenz zwischen Sozialamtsleitungen aus Lippe und dem Kreis Lippe die Weichen gestellt, um entscheidende Rahmenbedingungen zu klären. Zudem will die Ausländerbehörde des Kreises Lippe koordinierte Sonderaktionen für die Registrierung der geflüchteten Menschen anbieten.

 

Flüchtlinge haben Anspruch auf existenzsichernde Hilfe

Nach Abstimmung auf europäischer Ebene ist es geplant, dass Flüchtlinge aus der Ukraine eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten. Dadurch entsteht ein Anspruch auf Leistungen, die Asylbewerber erhalten. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) prüft, ob weitere Sozialleistungen nach dem Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) gewährt werden können.

 

Aktuell besteht ein Anspruch nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) aufgrund des Vorliegens eines besonderen Härtefalls, der für alle Ukraine-Flüchtlinge bejaht wurde. Die Hilfe orientiert sich am Regelsatz nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG) und wird als Abschlag zunächst für 14 Tage gewährt – bis zur endgültigen Entscheidung über die Rechtsgrundlage nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder SGB II. Die Hilfe kann im Moment als Scheck ausgezahlt werden. Der Kreis Lippe hat einen verkürzten Antragsvordruck zur Verfügung gestellt, der auch unter www.kreis-lippe.de/hilfe-fuer-ukraine veröffentlicht ist. Der Antrag sollte beim örtlichen Sozialamt eingereicht werden.

 

Krankenhilfe für Flüchtlinge aus der Ukraine

Alle Ukraine-Flüchtlinge, die eine ärztliche Versorgung aufgrund einer akuten medizinischen Notlage benötigen, müssen dies beim örtlichen Sozialamt melden und erhalten dann von dort eine Kostenübernahmeerklärung zur Vorlage beim Arzt.

 

Die Ärzte können ihre Kosten und Rechnungen direkt mit dem Kreis Lippe als Kostenträger abrechnen.

Die geflüchteten Menschen haben auch die Möglichkeit, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen. Die Impfstellen des Kreises Lippe sind dafür bereit. Insbesondere wenn die Person im Heimatland noch kein Impfangebot wahrnehmen konnte, sind die niederschwelligen Möglichkeiten im Kreis Lippe eine Chance, den individuellen Impfschutz herzustellen.

 

Die Ausländerbehörde plant bei Sonderaktionen geflüchtete Menschen zu beraten

Die Ausländerbehörde (ABH) des Kreises Lippe plant konzentrierte Sonderaktionen in der ABH im Kreishaus Detmold, um die ukrainischen Geflüchteten zu beraten und zu registrieren. Hierbei wird die ABH von Sprachmittlern des Kommunalen Integrationszentrums des Kreises Lippe unterstützt. Die Planungen werden in Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden konkretisiert.