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1,19 Millionen Menschen und damit 6,6 Prozent der Bevölkerung galten in Nordrhein-Westfalen im Dezember 2021 als pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (elftes Buch Sozialgesetzbuch). Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, wurden 86,0 Prozent der Pflegebedürftigen 2021 zu Hause versorgt.

 

Knapp zwei Drittel (63,9 Prozent) der in den eigenen vier Wänden Versorgten bezogen ausschließlich Pflegegeld; das heißt, die Versorgung erfolgte über selbst organisierte Pflegehilfen. Weitere 22,9 Prozent nahmen ambulante Pflegedienste in Anspruch, wobei ein gleichzeitiger Bezug von Geld- und Sachleistungen möglich ist. 13,1 Prozent der zu Hause Versorgten hatten Pflegegrad 1 und erhielten keine oder nur nach Landesrecht anerkannte Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung.

 

Die übrigen 14,0 Prozent der Pflegebedürftigen wurden 2021 in vollstationärer Dauer- oder Kurzzeitpflege in Pflegeheimen versorgt. Knapp 30 000 Personen bezogen neben Pflegegeld oder ambulanten auch teilstationäre Leistungen. Von den zu Hause Versorgten hatte mit 46,1 Prozent knapp die Hälfte Pflegegrad 2 und mehr als ein Viertel (27,1 Prozent) Pflegegrad 3. Bei den stationär Betreuten hatten 84,0 Prozent Pflegegrad 3 oder einen höheren Pflegegrad.

 

Die Zahl der Pflegebedürftigen war 2021 um 23,5 Prozent höher als 2019; damals waren 965 000 Personen und damit 5,4 Prozent der NRW-Einwohner pflegebedürftig (2021: 6,6 Prozent). Zum Teil beruht dieser Anstieg auf der Behebung einer Untererfassung von Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1, die zum Stichtag keine Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung bzw. ausschließlich landesrechtlich anerkannte Leistungen erhalten hatten. (IT.NRW)