Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat heute in erster Lesung über das „Dritte Gesetz zur Änderung des Krankenhausgestaltungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen“ beraten. Ziel des von der Regierungskoalition eingebrachten Gesetzes ist es, die Krankenhausplanung nicht mehr vorrangig auf der Basis von Krankenhausbetten vorzunehmen, sondern die medizinischen Leistungen in den Mittelpunkt der Planung zu stellen. Auf diese Weise sollen die Versorgungskapazitäten in den Ballungsgebieten besser strukturiert und koordiniert werden. Zugleich soll die flächendeckende Versorgung in den ländlichen Regionen gestärkt werden.
Die Ärztekammern in Nordrhein-Westfalen begrüßen diese neue Herangehensweise bei der Planung. Rudolf Henke, Präsident der Ärztekammer Nordrhein, hält fest: „Die COVID-19-Pandemie hat uns den Wert unserer starken Krankenhauslandschaft in Nordrhein-Westfalen deutlich vor Augen geführt. Diese Stärke müssen wir ausbauen und zukunftsfest machen. Deswegen ist es richtig, dass die neue Planung auf eine noch bessere Strukturierung, auf sinnvolle Aufgabenteilung und auf mehr Kooperation der Krankenhäuser untereinander und mit den niedergelassenen Ärzten setzt.
Mit Blick auf die ländlichen Regionen ist es gut, dass das Land weiter am Prinzip der ortsnahen Versorgung festhält.“ Dr. Anja Mitrenga-Theusinger, die Vorsitzende der Krankenhauskommission der Ärztekammer Nordrhein, unterstreicht: „Wer ins Krankenhaus aufgenommen wird, vertraut darauf, dort auf qualifizierte Ärztinnen und Ärzte zu treffen, die genügend Zeit haben, sich um ihre Patientinnen und Patienten zu kümmern. Deswegen unterstützen wir die Ausrichtung der Krankenhausplanung an der ärztlichen Weiterbildungsordnung, wie sie der Gesetzentwurf vorsieht.“
Dr. Hans-Albert Gehle, Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe: „Die COVID-Pandemie hat die Bedeutung der Intensivmedizin und der Infektiologie neu ins Blickfeld gerückt. Die neue Systematik der Krankenhausplanung schafft die Voraussetzungen dafür, diese Bereiche konsequent zu stärken. Zu einer neuen Krankenhausplanung gehört aber auch eine entsprechende Krankenhausinvestitionsfinanzierung und die überfällige Reform des DRG-Systems in der Krankenhausvergütung. Wir begrüßen es, dass Nordrhein-Westfalen die Mittel für die Krankenhausinvestitionen deutlich aufgestockt hat.
Das darf kein Einmaleffekt bleiben, sondern muss Kontinuität erhalten. Zugleich muss sich Nordrhein-Westfalen auf Bundesebene entschieden für eine Reform des kranken DRG-Systems einsetzen. So kann die neue Krankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen zu einer dauerhaften Erfolgsgeschichte werden.“ Zudem bewertet Gehle positiv, dass der Sachverstand der Ärztekammern künftig bereits früher in den Planungsprozess einfließen kann. Der Erhalt der ortsnahen Versorgung als Ziel der Krankenhausplanung sei wichtig und dürfe nicht aus den Augen verloren werden, so Gehle abschließend.