Kurzfristig können ab sofort bis einschließlich Sonntag, 25. April, 1.500 Impftermine für Kontaktpersonen von Schwangeren sowie für Personen mit Vorerkrankungen gemäß Paragraph 3 der Impfverordnung im Impfzentrum vergeben werden. Die Termine sind ab sofort unter www.terminland.de/impfzentrum-lippe eingestellt und für die genannte Personengruppe buchbar. Die Impfungen der alterspriorisierten Gruppen im Impfzentrum laufen parallel ganz normal weiter, die Terminbuchung ist über die KVWL unter 0800 116 117 02 oder www.116117.de.

 

Hinweis: Was wird benötigt, um die Impfberechtigung nachzuweisen?

Kontaktpersonen von Schwangeren müssen eine Kopie des Mutterpasses der Schwangeren mitbringen. Die Schwangere selbst muss nicht mit zum Impfzentrum kommen. Es dürfen höchstens zwei Kontaktpersonen pro Schwangere geimpft werden. Personen mit Vorerkrankungen gemäß Paragraph 3 brauchen einen ärztlichen Attest, mit dem nachgewiesen werden kann, dass eine Erkrankung gemäß Paragraph 3 der Impfverordnung vorliegt. Dazu reicht im Attest der Verweis auf den entsprechenden Paragraphen der Impfverordnung. Weitere Informationen gibt es auch im Internet unter www.kreis-lippe.de/corona/impfung.

 

Terminvereinbarung für die Jahrgänge 1948 und 1949 ab dem 21. April geöffnet

Ab Mittwoch, 21. April, ist die Terminbuchung für eine Impfung auch für Personen der Jahrgänge 1948 und 1949 geöffnet. Wer zwischen dem 31. Dezember 1949 und dem 1. Januar 1948 geboren ist, kann dann einen Termin über die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe über 0800 116 117 02 oder über www.116117.de buchen. Im Impfzentrum Kreis Lippe werden auch weiterhin Personen der Jahrgänge 1947 und früher geimpft, die Terminvereinbarung für diese Personen ist ebenfalls über die KVWL möglich. Weitere Informationen dazu gibt es im Internet unter www.corona-kvwl.de.