Die Blomberger Grünen weisen darauf hin, dass die Lippische Landeszeitung hinsichtlich der Satzung über die Straßenreinigung falsch informiert hat. Für den privaten Einsatz ist der Gebrauch von Streusalz grundsätzlich untersagt. Nur in wenigen Ausnahmefällen darf Streusalz verwendet werden. Es sollte auf abstumpfende Mittel zurückgegriffen werden. Neben den Umweltschäden sind auch die schmerzhaften Folgen für Vierbeiner […]