Das Gesundheitsamt des Kreises Lippe hat seine Prozesse auf die aktualisierten rechtlichen Grundlagen angepasst und setzt sie seit Montag, 13. September, um. Denn das Land NRW hat die Coronaschutzverordnung, die Coronabetreuungsverordnung sowie die Corona-Test-und-Quarantäne-Verordnung nun angepasst. Sie geben unter anderem vor, dass für Kontaktpersonen grundsätzlich 10 statt vorher 14 Tage Quarantänezeit gilt. Außerdem ermöglichen sie […]