Bürokratie in der Praxis
Entsprechend § 24 Abs. 1 i.V.m. § 26 der Geschäftsordnung des Rates und seiner Ausschüsse der Stadt Blomberg ist über die gefassten Beschlüsse in Ausschusssitzungen durch die Schriftführerin/den Schriftführer, analog zu den Sitzungen des Rates, eine Niederschrift in der Form eines Beschlussprotokolls zu führen. Die Niederschrift muss u. a. die anwesenden Ausschussmitglieder aufführen. In […]