Ambulant durchgeführte Operationen können unter Umständen stationäre Behandlungen im Krankenhaus ersetzen. Den seit Beginn des Jahres geltenden Vertrag über derartige Leistungen (AOP-Vertrag) sieht die Ärztekammer Westfalen-Lippe jedoch als „Schnellschuss“. „Die derzeitige Vereinbarung zwischen Krankenkassen, Krankenhausgesellschaft und Kassenärztlicher Bundesvereinigung setzt falsche Anreize. Das Konzept birgt die Gefahr, dass Versorgungslücken entstehen, vor allem zu Lasten mehrfach erkrankter […]