Geldstrafe für unsportliches Verhalten eines Zuschauers
Für das Fehlverhalten eines Zuschauers hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss den SCP07 mit einer Geldstrafe von 500 Euro belegt. In der Nachspielzeit der Zweitliga-Partie gegen den 1. FC Kaiserslautern am 25. August 2023 warf ein Zuschauer ein Feuerzeug in Richtung Spielfeld. Der SCP07 weist in diesem […]