Neufassung der Satzung für Übergangsheime
Die hohe Zahl von Flüchtlingszuweisungen im III. Quartal 2015 und die damit verbundene Inanspruchnahme weiterer Gebäudekapazitäten macht die Neufassung der Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen zur vorläufigen Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen in der Stadt Blomberg erforderlich. Diese lautet im Entwurf wie nachstehend genannt und auch im Ratsinfosystem der Stadt Blomberg nachzulesen, dafür […]