Die Corona-Krise beeinflusst die lippische Wirtschaft gravierend. Gerade kleinen und mittleren Unternehmen stellen sich drängende Fragen: Wie gelingt es zu überleben? Gibt es Zuschüsse? Unter welchen Bedingungen kann Kurzarbeitergeld beantragt werden? Das sind im Moment die meist gestellten Fragen, nachdem ein Großteil der Einzelhandelsgeschäfte, einige Dienstleistungsunternehmen und Gastronomiebetriebe schließen mussten. Hatten noch Anfang März bei einer IHK Blitzumfragen knapp jedes zweite Unternehmen negative Auswirkungen gespürt, sind es drei Wochen später 92 Prozent der Antwortenden. Binnen weniger Stunden haben sich 510 Unternehmen an der zweiten Blitzumfrage in dieser Woche beteiligt. „Die um fast 60 Prozent gestiegene Beteiligung zeigt, wie sehr die Corona-Krise die lippische Wirtschaft in Atem hält“, betonte Axel Martens, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer Liebe zu Detmold.
Hatten Anfang März noch knapp ein Viertel der Antwortenden Umsatzrückgänge von mehr als 10 Prozent befürchtet, sind es nun dreiviertel. Drei von zehn Unternehmen informieren über einen Umsatzeinbruch von mehr als 50 Prozent. Bei einem Siebtel der Betriebe ist derzeit noch keine Einschätzung möglich. Die Herausforderungen für die Unternehmen sind vielfältig und treffen einige Unternehmen mehrfach. An erster Stelle steht die gesunkene Nachfrage, gefolgt von der Stornierung von Aufträgen und dem Stillstand der geschäftlichen Tätigkeit, da Unternehmen auf behördliche Anordnung geschlossen wurden. Die Folgen sind in der Regel Liquiditätsengpässe. Ein Fünftel der Unternehmen befürchtet, dass sie einen Insolvenzantrag stellen müssen. Zum Thema Insolvenz hofft die IHK darauf, dass das Bundesjustizministerium die Antragsfrist verlängert. Fehlende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter führen bei einem Siebtel der Unternehmen zu Ausfällen.
Zur Abmilderung dieser angespannten Situation erwarten die Unternehmen von der Politik insbesondere Soforthilfen in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen und Steuerstundungen beziehungsweise die Herabsetzung von Vorauszahlungen. Auch Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld können helfen, die schwierige Situation zu meistern. Gestern hat das Land NRW beschlossen, dass ab dem 27. März 2020 Zuschüsse beantragt werden können. Die Bundesgelder in Höhe von 9000 € bei Unternehmen mit weniger als fünf Beschäftigten und 15.000 € bei Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten wird das Land aufstocken: Unternehmen mit zehn bis 50 Beschäftigten können einen Zuschuss von 25.000 € beantragen. Das Antragsformular muss online ausgefüllt werden unter: https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020 und wird bearbeitet von der Bezirksregierung Detmold.
Die IHK Lippe hat ab heute für die Soforthilfe die Hotline 05231 7601-94 geschaltet, die am 27. März 2020 bis 18:00 Uhr und am Sonnabend, 28. März 2020 von 10:00 Uhr – 15:00 Uhr besetzt sein wird. Für Fragen zum Kurzarbeitergeld lautet die Hotline der IHK Lippe 05231 7601-93.