Zum Jahresende 2021 lebten in NRW rund 1,92 Millionen Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung; das waren rund 9 000 bzw. 0,5 Prozent mehr als zum Jahresende 2019. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, hatte – bezogen auf die Bevölkerungszahl Ende Juni 2021 – fast jede/r neunte (10,7 Prozent) Einwohner/-in des Landes einen gültigen Schwerbehindertenausweis. Diesen können sich Menschen mit einem Grad der Behinderung von 50 oder mehr ausstellen lassen. Knapp ein Viertel (23,3 Prozent) der schwerbehinderten Menschen wies den maximalen Grad der Behinderung von 100 auf.
Vier Fünftel (80,0 Prozent) der Menschen mit einer Schwerbehinderung waren 55 Jahre oder älter und mehr als ein Drittel (36,1 Prozent) hatten das 75. Lebensjahr überschritten. Das Durchschnittsalter von Frauen mit Schwerbehinderung war mit 68,0 Jahren höher als das der Männer mit 64,8 Jahren. Schwerbehinderte Menschen können eine oder mehrere Behinderungen aufweisen: Bei 58,6 Prozent der schwerbehinderten Menschen wurde eine Behinderung, bei 41,4 mehrere Behinderungen festgestellt.
Die Ursache der schwersten Behinderung war bei 94,0 Prozent der Menschen mit Schwerbehinderung eine Krankheit. Um eine angeborene Behinderung handelte es sich bei weiteren 3,6 Prozent und bei 1,5 Prozent verursachten ein Unfall oder eine Berufskrankheit die Behinderung. Die Art der schwersten Behinderung war Ende 2021 bei mehr als der Hälfte (51,0 Prozent) der schwerbehinderten Menschen eine körperliche Behinderung. Am häufigsten lag dabei eine Beeinträchtigung der Funktion von inneren Organen bzw. Organsystemen vor, gefolgt von Funktionseinschränkung von Gliedmaßen.
Bei 11,4 Prozent der schwerbehinderten Menschen lag als Art der schwersten Behinderung eine geistig-seelische Behinderung vor. Hier standen Neurosen, Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen an erster Stelle, gefolgt von Störungen der geistigen Entwicklung (z. B. Lernbehinderung, geistige Behinderung). Zerebrale Störungen waren bei acht Prozent der schwerbehinderten Menschen die Art der schwersten Behinderung.
Die Statistiker weisen darauf hin, dass ab dem Berichtsjahr 2021 die Ergebnisse der Statistik der schwerbehinderten Menschen aus Datenschutzgründen auf ein Vielfaches von fünf gerundet werden. Hierdurch besteht keine Additivität. Personen mit Signierung des Geschlechts „divers” und „ohne Angabe”; werden per Zufallsprinzip dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet. (IT.NRW)