Auch Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen können ab sofort bis einschließlich Sonntag, 2. Mai, Termine am Impfzentrum buchen. Dazu zählen bis zu zwei Kontaktpersonen einer pflegebedürftigen Person, die nicht in einer Einrichtung lebt und über 70 Jahre alt ist oder Kontaktpersonen einer pflegebedürftigen Person, die nicht in einer Einrichtung lebt und eine Vorerkrankung gemäß § 3 der Impfverordnung hat.

 

Die Termine sind ab sofort unter www.terminland.de/impfzentrum-lippe eingestellt und für die genannte Personengruppe buchbar. Die Impfungen der alterspriorisierten Gruppen im Impfzentrum laufen parallel ganz normal weiter, die Terminbuchung ist über die KVWL unter 0800 116 117 02 oder www.116117.de.

 

Hinweis: Was wird benötigt, um die Impfberechtigung nachzuweisen?

Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen müssen eine ausgefüllte Bescheinigung des Pflegebedürftigen (Download hier) sowie einen Altersnachweis oder ein Attest über die Vorerkrankung des Pflegebedürftigen und einen Nachweis der Pflegekasse mitbringen. Es können höchstens zwei Kontaktpersonen pro Pflegebedürftigen geimpft werden. Weitere Informationen gibt es auch im Internet unter www.kreis-lippe.de/corona/impfung.