Im Jahr 2021 haben die Träger der Kinder- und Jugendhilfe in Nordrhein-Westfalen 274 420 erzieherische Hilfen für junge Menschen gewährt; das waren 0,6 Prozent mehr als im Jahr zuvor (2020: 272 797). Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, richteten sich die Hilfen in 119 792 Fällen und damit am häufigsten an junge Menschen aus Familien von Alleinerziehenden (43,7 Prozent). In weiteren 102 663 Fällen (37,4 Prozent) lebten die Eltern zusammen; 35 208 erzieherische Hilfen (12,8 Prozent) wurden jungen Menschen gewährt, deren Elternteil mit einem neuen Partner oder einer neuen Partnerin zusammenlebte.
Die Erziehungsberatung war mit 105 392 Fällen (38,4 Prozent) die am häufigsten in Anspruch genommene Art der Hilfe nach dem Sozialgesetzbuch (SGB), Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe. Hierbei erhalten junge Menschen und Eltern bei Erziehungsproblemen, Scheidung oder Trennung Unterstützung. In 31 196 Fällen (11,4 Prozent) wurden Hilfen zur Erziehung in einem Heim oder in einer sonstigen betreuten Wohnform gewährt. Eine sozialpädagogische Familienhilfe zur Bewältigung von Alltagsproblemen nahmen Eltern und Kinder in 31 002 Fällen (11,3 Prozent) in Anspruch.
26 449 Hilfen (9,6 Prozent) bezogen sich auf eine Vollzeitpflege, bei der Kinder und Jugendliche zeitlich befristet oder dauerhaft in einer anderen Familie unterkommen. Auch bei Alleinerziehenden waren die Erziehungsberatung (33,2 Prozent), die sozialpädagogische Familienhilfe (13,7 Prozent), die Vollzeitpflege (12,9 Prozent) und die Heimerziehung bzw. Unterbringung in einer sonstigen betreuten Wohnform (12,8 Prozent) die am häufigsten gewährten erzieherischen Hilfen.
Die Gesamtzahl der in NRW bewilligten Hilfen beinhaltete auch 36 081 Fälle von Eingliederungshilfen für seelisch behinderte junge Menschen nach dem SGB VIII, die zwar keine erzieherischen Hilfen im engeren Sinne sind, aber in der amtlichen Statistik in diesem Kontext ebenfalls erhoben werden. Das Statistische Landesamt weist darauf hin, dass die Zahl der in Anspruch genommenen Hilfen aus der Summe der in einem Jahr beendeten und am Jahresende andauernden Hilfen ermittelt wurde. (IT.NRW)