Die Bundestagsabgeordnete Kerstin Vieregge freut sich über die Verlängerung des Förderzeitraums zum Baukindergeld. Dieser war bisher bis zum 31. Dezember 2020 befristet und wird nun bis zum 31. März 2021 verlängert. Hintergrund ist, dass Familien mit Kindern, die Baukindergeld beantragen, bestimmte Fristen einhalten müssen, um Anspruch auf die Förderung zu erhalten. Aufgrund der Corona-Pandemie können diese viele Antragsteller nicht einhalten und zum Beispiel ihre Baugenehmigung beziehungsweise die Unterzeichnung des Kaufvertrages wie vorgesehen bis zum Jahresende 2020 erhalten.
„Das ist eine wirklich gute Nachricht für Familien mit Kindern. Gerade bei uns in Lippe ist das Baukindergeld schon jetzt ein großer Erfolg. Diese Erfolgsgeschichte kann nun fortgeschrieben werden. Die Verlängerung des Förderzeitraums ist ein Anliegen gewesen, für das ich mich in Berlin in besonderer Weise eingesetzt habe“, sagt Kerstin Vieregge.
Nach Auskunft der lippischen Bundestagsabgeordneten wurden in Lippe im ersten Halbjahr 2020 insgesamt 414 Anträge mit einem Volumen von 10.1 Millionen Euro eingereicht und bewilligt. „Mit der Einführung des Baukindergeldes haben wir einen wichtigen Baustein für die Förderung von Wohnraum geschaffen“, erklärt Kerstin Vieregge. Der staatliche Zuschuss gehört zu einem Maßnahmenpaket, mit dem in dieser Legislaturperiode allein 1,5 Millionen neue Wohnungen bundesweit geschaffen werden sollen. „Die eigenen vier Wände schaffen Sicherheit und geben Familien Geborgenheit. Ich freue mich deshalb, dass das Baukindergeld auch in Lippe so gut angenommen wird.“