Für den Zeitraum von Januar bis März 2023 haben die nordrhein-westfälischen Amtsgerichte 1 040 Unternehmensinsolvenzen gemeldet. 29 202 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer waren dabei von einer Insolvenz betroffenen. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anhand vorläufiger Ergebnisse mitteilt, waren das mehr als zehnmal so viele betroffene Beschäftigte als im ersten Quartal 2022 (damals: 2 767). Höher war die Zahl der Betroffenen zuletzt im dritten Quartal 2020 gewesen (damals: 41 749).
Die Zahl der gemeldeten Insolvenzverfahren von Unternehmen war im ersten Quartal 2023 mit 1 040 Verfahren um 14,0 Prozent höher als im ersten Quartal 2022 (damals: 912). Ursächlich für den Anstieg der von Insolvenz betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer war insbesondere die erhöhte Zahl von Insolvenzanträgen mehrerer wirtschaftlich bedeutender Unternehmen und Unternehmensketten. Die meisten betroffenen Beschäftigten gab es im Einzelhandel, im Verarbeitenden Gewerbe, in der Gastronomie und im Gesundheitswesen.
Wie das Statistische Landesamt weiter mitteilt, verringerte sich von Januar bis März 2023 die Zahl der beantragten Verbraucherinsolvenzverfahren (dazu zählen Arbeitnehmer, Rentner oder Erwerbslose) gegenüber dem entsprechenden Vorjahresquartal (damals: 4 555) um 10,4 Prozent auf 4 081 Verfahren. Neben den Unternehmens- und Verbraucherinsolvenzen gab es im ersten Quartal 2023 noch 1 199 weitere Anträge von übrigen Schuldnern auf Eröffnung von Insolvenzverfahren.
Die Angaben zu den gemeldeten Insolvenzverfahren für das erste Quartal 2023 beruhen auf vorläufigen Ergebnissen, da die Daten für den Berichtsmonat März noch nicht vollständig plausibilisiert worden sind. Endgültige Ergebnisse für das erste Quartal 2023 wird das Statistische Landesamt – auch für Städte und Gemeinden – Anfang Juni veröffentlichen. (IT.NRW)