Im Oktober 2020 wurden bei den Amtsgerichten in Nordrhein-Westfalen 870 Anträge auf Eröffnung von Insolvenzverfahren gestellt. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anhand vorläufiger Ergebnisse mitteilt, waren das 61,8 Prozent weniger als im Oktober 2019 (damals: 2 279 Verfahren). 330 der beantragten Insolvenzverfahren betrafen Unternehmen. Von diesen Unternehmensinsolvenzen waren zum Zeitpunkt der Antragstellung 1 940 Arbeitnehmer betroffen.

 

Ferner stellten 380 Verbraucher (dazu zählen Arbeitnehmer, Rentner oder Erwerbslose) einen Insolvenzantrag; das waren 72,5 Prozent weniger als im Oktober 2019 (damals: 1 381). Eine mögliche Ursache für diesen Rückgang könnte der Gesetzentwurf zur weiteren Verkürzung der Restschuldbefreiung sein. Die Statistiker vermuten, dass überschuldete Privatpersonen ihre Insolvenzanträge zurückgestellt haben. Außerdem beantragten 160 sonstige Antragsteller die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.

 

Trotz des Shutdowns im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie (und der damit verbundenen Wirtschaftskrise) lag die Zahl der beantragten Insolvenzverfahren im Oktober 2020 unter dem Zwölfmonatsdurchschnitt des letzten Jahres (2 100 Verfahren). Das liegt u. a. daran, dass die Insolvenzen grundsätzlich aufgrund der regulären Bearbeitungszeit bei den zuständigen Insolvenzgerichten ein sogenannter „nachlaufender Konjunkturindikator”sind.

 

Weitere Ursachen sind laut den Statistikern die vorübergehende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht (bis zum 30. September 2020) und die besonderen staatlichen Finanzhilfen für Unternehmen. Seit dem 1. Oktober 2020 ist bei Zahlungsunfähigkeit ein Insolvenzantrag wieder verpflichtend; bei Überschuldung gilt jedoch die Befreiung weiterhin bis Jahresende. (IT.NRW).