Im September 2020 wurden bei den Amtsgerichten in Nordrhein-Westfalen 690 Anträge auf Eröffnung von Insolvenzverfahren gestellt. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anhand vorläufiger Ergebnisse mitteilt, waren das 65,9 Prozent weniger als im September 2019 (damals: 2 022 Verfahren). 300 der beantragten Insolvenzverfahren betrafen Unternehmen. Von diesen Unternehmensinsolvenzen waren zum Zeitpunkt der Antragstellung 2 070 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betroffen.

 

Ferner stellten 240 Verbraucher (dazu zählen Arbeitnehmer, Rentner oder Erwerbslose) einen Insolvenzantrag; das waren 81,6 Prozent weniger als im September 2019 (damals: 1 301). Eine mögliche Ursache für diesen Rückgang könnte der Gesetzentwurf zur weiteren Verkürzung der Restschuldbefreiung sein. Die Verkürzung soll für alle Verfahren gelten, die ab 1. Oktober 2020 beantragt werden. Die Statistiker vermuten, dass überschuldete Privatpersonen ihre Insolvenzanträge zurückgestellt haben. Außerdem beantragten 150 sonstige Antragsteller die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.

 

Trotz des Shutdowns im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie (und der damit verbundenen Wirtschaftskrise) lag die Zahl der beantragten Insolvenzverfahren im September 2020 unter dem Zwölfmonatsdurchschnitt des letzten Jahres (2 100 Verfahren). Das liegt u. a. daran, dass die Insolvenzen grundsätzlich aufgrund der regulären Bearbeitungszeit bei den zuständigen Insolvenzgerichten ein sogenannter „nachlaufender Konjunkturindikator” sind. Weitere Ursachen sind laut den Statistikern zurzeit die vorübergehende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht (bis vorerst zum 30. September 2020) und die besonderen staatlichen Finanzhilfen für Unternehmen. (IT.NRW).